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Spoerry Vreni · Ständerat · 2002-10-02

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, bei Artikel 86 Absatz 3 Buchstabe bbis bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben und die Formulierung "in Städten und Agglomerationen" nicht zu streichen.

Die Begründung liegt darin, dass der Begriff "Städte und Agglomerationen" bereits in Artikel 50 Absatz 3 der Bundesverfassung vorkommt und damit definiert ist. Er umfasst die grossen Ballungszentren der Schweiz, nämlich Lugano/Locarno, Genf, Lausanne, Bern, Basel, Zürich, Winterthur, St. Gallen und Luzern. Bei der Änderung der Terminologie ist in der Kommission eigentlich nicht ganz klar geworden, was denn damit materiell tatsächlich bezweckt wird. Die Verwaltung hat ausgeführt, dass für sie mit dieser Änderung keine materiellen Konsequenzen verbunden seien, dass das Weglassen des Wortes "Städte" aus ihrer Sicht am materiellen Gehalt dieses Artikels nichts ändere.

Dafür spricht eigentlich auch die Geschichte der Beratungen in der Kommission, die letztlich zu diesem Entscheid geführt haben. Zunächst wurde nämlich beantragt, anstelle der vom Bundesrat vorgeschlagenen Formulierung "Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufs in Städten und Agglomerationen" die Formulierung "Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufs in Siedlungsschwerpunkten" zu wählen. Die Verwaltung hat einen Bericht vorgelegt, in dem sie festhielt, dass unter den "Siedlungsschwerpunkten" praktisch das ganze Mittelland verstanden werden könne, dass es aber Ziel des neuen Finanzausgleichs sei, mit den im Rahmen des Finanzausgleichs zur Verfügung stehenden 40 Millionen Franken eine Konzentration auf die Realisierung von Grossprojekten vorzunehmen, die im Rahmen eines Zweckverbandes - die Schaffung eines Zweckverbandes sei eine Voraussetzung - erfolge und die Kräfte der betroffenen Städte und deren Agglomerationen übersteige. Es handle sich um eine subsidiäre Hilfe, denn grundsätzlich sei der Agglomerationsverkehr eine Aufgabe, die gemäss der Verfassung zu den Bereichen gehört, bei denen eine Pflicht zur Zusammenarbeit der Kantone stipuliert wird. Aufgrund dieses Berichtes wurde der erste Antrag zurückgezogen und durch eine neue Formulierung ersetzt, mit dem Wortlaut "Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufs in Gross-, Mittel- und Kleinzentren".

Aufgrund der unveränderten Argumentation der Verwaltung wurde dieser Vorschlag zunächst abgelehnt. Es wurde dann in einer späteren Sitzung ein Rückkommensantrag gestellt, wiederum mit dem gleichen Inhalt. Die erneute Diskussion zu diesem Thema hat dann am Schluss zur Fassung geführt, die Sie jetzt als Antrag der Mehrheit vor sich haben. Da muss ich nun einfach sagen: Aufgrund der gewalteten [PAGE 868] Diskussion in der Kommission, aufgrund der klaren Aussage der Verwaltung, dass diese Änderung eigentlich keine materiellen Konsequenzen hätte, trägt der Antrag der Mehrheit nicht zur Klärung bei.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, der Fassung des Bundesrates zu folgen - an welcher der Bundesrat meines Wissens auch festhält -, damit der Minderheit zuzustimmen und nicht durch eine Begriffsänderung mehr offene Fragen zu schaffen, statt sie zu beantworten.

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