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preparatory:AB 273915

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-09

Wortprotokoll

Ich gehe kurz auf die drei Minderheitsanträge Rytz Regula ein:

1.[NB]Artikel 25a Absätze 1 und 2: Hier geht es um die Grundsatzfrage "kann" oder "muss". Sie haben es gehört, der Bundesrat will jetzt eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit dann, wenn die Notwendigkeit bestehen würde, nicht wieder aufgrund von Notrecht legiferiert werden müsste und hier bereits eine gesetzliche Grundlage vorhanden wäre. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass diese Legitimation, also die Kann-Formulierung, ausreicht und der Bundesrat entscheiden soll - nicht wir in diesem Rat -, ob ein derartiges Programm erneut aufgelegt werden soll oder nicht. Nur eine kleine Zwischenbemerkung: Es wäre dann so oder so kein Weihnachtsgeschenk mehr, weil die Bestimmung gemäss Minderheit Rytz Regula erst ab dem 1. Januar 2021 gelten würde; das nur in Klammern bemerkt. Zu diesem ersten Minderheitsantrag hat die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen beschlossen, dem Bundesrat zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.

2.[NB]Artikel 25a Absatz 2 Buchstabe e: Hier geht es um die Frage, ob Betriebe, die Härtefallentschädigung bezogen haben, von diesem Liquiditätsprogramm ausgeschlossen werden sollen. Die Minderheit befürwortet, dass beide Entschädigungen möglich sein sollen, während die Mehrheit dagegen ist, weil sie der Meinung ist, entweder gebe es die Liquiditätsmittel oder die Härtefallentschädigung. Sie haben es sicher gehört: Die Argumentation der Minderheit beisst sich ein bisschen. Einerseits wird geltend gemacht, es brauche jetzt dringend Liquidität, weil die Härtefallentschädigungen noch nicht ausbezahlt werden können, andererseits will man, dass beides bezogen werden kann. Hier hat die Kommission mit 24 zu 10 Stimmen ohne Enthaltungen entschieden, dem Bundesrat zu folgen.

3.[NB]Artikel 25a Absatz 4: Hier macht der Bundesrat einen Vorschlag zu den sogenannten Kleinkrediten, was ich kurz erklären muss. Im Frühjahr hatten wir die Zweiteilung - einerseits die Kleinkredite bis 500[NB]000 Franken, andererseits die Grosskredite. Für die Kleinkredite übernimmt der Bund 100 Prozent, für die grösseren Kredite 85 Prozent der Ausfälle. Das will in diesem Artikel jetzt auch die Minderheit Rytz Regula. Der Bundesrat schlägt eine andere Variante vor, und zwar "mindestens 85 Prozent". So könnten auch bei den Kleinkrediten allenfalls die Banken und die Bürgschaftsorganisation in die Pflicht mit einbezogen werden, damit nicht mehr der Bund zu 100 Prozent bürgen bzw. die Ausfälle für die Kleinkredite tragen würde. Hier kämen auch andere zum Tragen. In der Formulierung heisst es zudem "mindestens", also hat der Bundesrat so oder so die Möglichkeit, auch bei den Kleinkrediten wieder auf 100 Prozent zu gehen und die vollen Ausfälle zu übernehmen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen. Die Kommission hat dies mit 17 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen beschlossen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie bei allen drei Anträgen der Mehrheit folgen.

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