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Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-16

Wortprotokoll

Unbegleitete minderjährige Asylbewerber haben einen anderen Status als abgewiesene Asylbewerber. Abgewiesene Asylbewerber sind erwachsen und grundsätzlich über 18 Jahre alt. Sie sind nicht unbedingt unbegleitet in die Schweiz gekommen. Sie sind in den Bundesasylzentren und befinden sich in einem Verfahren. Unbegleitete minderjährige Asylbewerber sind grundsätzlich den Kantonen zugeteilt. Sie besuchen dort in den kantonalen Strukturen die Schule. Das hat mit einer Lehre nichts zu tun.

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