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preparatory:AB 276579

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-02

Wortprotokoll

Es tut mir leid für Kollege Aebischer, wenn ich nun ein weiteres Mal direkt vor ihm spreche. Ich stelle aber fest, dass er mir zumindest zuhört. Ich versuche diesmal, Herr Aebischer, die Sache ganz einfach zu erklären, sodass Sie nachher auch die Gelegenheit haben, richtig abzustimmen.

Hier geht es um einen ganz heiklen Bereich: Wir sprechen über die Förderung, über die Sprechung von Subventionen im Online-Bereich. Wir stellen fest, dass hier kein Marktversagen vorliegt. Im Online-Bereich herrscht eine unerreichte Vielfalt an Angeboten, also genau das, was wir uns wünschen. Sagen Sie, wenn Sie online etwas vermissen, was Sie nicht finden. Keiner konnte bis jetzt etwas erwähnen, was es nicht gibt und er gerne haben möchte. Also hier haben wir wirklich die Angebotsvielfalt, die wir haben müssen. Umso gefährlicher ist es, wenn wir hier vom Staat her eingreifen und beginnen, Subventionen zu sprechen.

Ich habe übrigens keine Allergie gegenüber der SRG, wie dies vorhin von Kollege Aebischer erwähnt worden ist. Im Gegenteil, die SRG macht über weite Strecken eine hervorragende Arbeit. Aber es ist unsere Aufgabe als Politiker, hier die gesetzlichen Vorgaben zu definieren und die Rahmenbedingungen zu gestalten, weil die Tätigkeiten der SRG eben mit öffentlichen Geldern - Zwangsabgaben, Gebühren - finanziert sind, was zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. Die öffentliche Grundversorgung ist aus unserer Sicht etwas, was subsidiär zu erfolgen hat; sie soll dort eine Leistung sicherstellen, wo der Markt sie nicht erbringen kann. Darum ist es unsere Pflicht, dass wir hier genau hinschauen und die Aufträge genau definieren.

Und genau darum geht es jetzt auch hier in diesem Bereich. Ich bin froh, dass wir den entsprechenden Antrag der Mehrheit zu Artikel 26a im zweiten Block durchsetzen konnten. Es geht hier eben um diese direkte Konkurrenzierung privater Online-Angebote durch gebührenfinanzierte SRG-Leistungen.

Zudem: Wir haben hier nicht nur kein Marktversagen, wir haben auch keine Verfassungskompetenz. Ich komme noch einmal auf diesen Punkt zurück, es ist ein ganz zentraler, elementarer Punkt, ich habe ihn schon beim zweiten Block erwähnt. Unseres Erachtens besteht nach Artikel 93 der Bundesverfassung keine Kompetenz des Bundes, hier Regulierungen zu treffen oder Subventionen zu sprechen.

Wir haben grösste Bedenken aus staatsrechtlicher Sicht, wenn wir beginnen, Artikel der Bundesverfassung als Auffangtatbestände auszulegen. Das ist nämlich die Argumentation, wenn man sagt, dass mit "anderen Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung" in Artikel 93 der Bundesverfassung eben auch das Internet gemeint sein könne, obwohl es dieses zum Zeitpunkt, als dieser Artikel diskutiert und beschlossen worden ist, noch gar nicht gegeben hat. Das ist gefährlich!

Noch einmal und in aller Klarheit: Unseres Erachtens gibt es in der Verfassung keine Auffangtatbestände. Die Zuständigkeiten des Bundes sind klar und abschliessend geregelt, und wenn man eine neue Kompetenz des Bundes schaffen will, dann braucht es hierzu die Zustimmung von Volk und Ständen. Alles andere ist gefährlich; alles andere läuft faktisch auf eine Carte blanche für den Bund hinaus, weil man sich dann auf den Standpunkt stellen kann, dass jeder Artikel irgendwo ein Auffangtatbestand sei. Das ist nicht die Mechanik, die wir aus unserer Verfassung kennen; so funktioniert unser Land nicht.

Wenn Sie nun diese Subventionen auch hier im Online-Bereich installieren wollen, dann kommen Sie nicht umhin, die Anforderungen zu definieren zur Frage, wann jemand Anrecht hat, wann ein Unternehmen das Recht hat, solche Subventionen, solche Bundesgelder zu beziehen. Und hier kommen wir wieder in spannende Gefilde: Ich zitiere unseren Kollegen Fluri, der in der Kommission zu Recht aufgebracht hat, dass Delegationsnormen doch einen gewissen Konkretisierungsgrad haben müssten, dass man also sagen müsste, wofür das Geld gedacht ist, das man sprechen möchte.

Wir haben hierzu und zu vielen anderen Fragen spannende Ausführungen der Verwaltung erhalten. Sie hält fest, dass sich die geforderte Bestimmtheit nicht abstrakt festlegen lasse und dass die Anforderungen an die Bestimmtheit der gesetzlichen Grundlage im Bereich der Leistungsverwaltung allgemein etwas weniger streng seien. Auf Deutsch übersetzt heisst das: Wenn es ums Geldverteilen geht, dann muss man nicht mehr so klar sagen, wofür es gebraucht wird, sondern dann muss die Verwaltung möglichst freie Hand haben. Die Verwaltung begründet das im Bericht auch noch und sagt, die Medienbranche sei eben mit so volatilen Marktbedingungen und Nutzungsgewohnheiten konfrontiert, dass sie sich stetig weiterentwickle, weshalb hier eine grösstmögliche Flexibilität gewahrt bleiben müsse.

Stellen Sie sich das einmal vor: Das heisst ja unter dem Strich, dass die Verwaltung bestimmt, was gut ist, und sagt, wer Geld bekommt. Das kann dann in jedem Monat wieder jemand anderer sein, je nach Kriterium, das gerade aktuell erscheint. Auf jeden Fall machen sie das sicher nach bestem Wissen und Gewissen.

Auf was das hinausläuft, zeigt vielleicht ein Zitat von Otfried Jarren, das ich gefunden habe. Er hat dies als Präsident der Eidgenössischen Medienkommission gesagt, einer ausserparlamentarischen Kommission, die sich hier durch verschiedenste Aktivitäten hervorgetan hat. Er meinte, es sei sinnvoll, dass man vielleicht Online-Medien mit einem Label bezeichnen würde. Ein staatliches Gütesiegel, man stelle sich das einmal vor! Herr Jarren hat das dann auch erklärt: Ein Label signalisiere, dass das Angebot in Anerkennung professioneller Standards und Regeln erstellt worden sei. Die Nutzerin oder der Nutzer könne sich darauf verlassen, dass die Regeln guter journalistischer Arbeit eingehalten wurden. Der Journalismus werde durch ein Label von anderen Angeboten unterscheidbar. Dann kommt der letzte Satz seiner Ausführungen: "Die Medienunternehmen sind weit entfernt von verantwortungsbewussten Organisationen."

Ich möchte doch alle jene, die diese Debatte jetzt mitverfolgen, und all jene, die hoffen, für ihren Betrieb, für ihr Unternehmen auch noch etwas Geld zu erhalten, noch einmal daran erinnern, um was es hier geht. Herr Jarren hat es gesagt: "Die Medienunternehmen sind weit entfernt von verantwortungsbewussten Organisationen." Man traut es dem Markt nicht zu - darum geht es. Man will hier von Staates Seite Qualitätskriterien erstellen, Bedingungen formulieren, wer wann Geld erhalten soll. Man hat das Gefühl, dies sei zielführend, nicht aber der Markt, der sich nach den ökonomischen Gegebenheiten richtet. Unseres Erachtens ist dies eine ganz gefährliche Entwicklung.

Was wir hier in diesem dritten Block machen, ist, Unternehmen, die nie auf eigenen Beinen werden stehen können, mit staatlichen Subventionen zu unterstützen. Wenn Sie 60 bis 80 Prozent des anrechenbaren Umsatzes als Subventionen beziehen können, wie wollen Sie da irgendwann einmal in die Gewinnzone kommen? Wie wollen Sie da ein Geschäftsmodell entwickeln, das sich an den Realitäten, sich auf die Kunden ausrichtet? Sie werden immer schauen, dass Sie die staatlichen Geldbezüge maximieren können.

Das ist der falsche Weg. Wir dürfen hier nicht Unternehmen heranzüchten, die nicht überlebensfähig sind. Wir müssen die Rahmenbedingungen so gestalten, dass der Markt spielen kann. Ich habe es eingangs gesagt: Wir haben hier im Online-Bereich kein Marktversagen; wir haben hier eine ungeheure Angebotsvielfalt, die ihresgleichen sucht. Hier ist staatliche Intervention schlicht nicht nötig. Und wenn Sie das noch einmal im Kontext der SRG sehen: Der Kunde wird ja nie etwas für ein Angebot bezahlen, wenn er etwas ähnlich Gutes gratis haben kann. Und das ist eben das Problem, das wir mit der SRG haben, die gebührenfinanzierte Inhalte online zur Verfügung stellt. Ich hoffe, wir konnten das einigermassen lösen oder mindestens verbessern mit Artikel 26a, dem wir im letzten Block zugestimmt haben. [PAGE 64]

Meine Minderheit II stellt Ihnen den Antrag, den Block 3, also das Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien, ersatzlos zu streichen. Für diese Förderung haben wir keine Verfassungskompetenz. Der Bund darf und soll hier nicht eingreifen. Es besteht auch kein Marktversagen. Es ist schlicht unnötiger Aktivismus und ordnungspolitisch höchst bedenklich, was hier mit Anträgen, die auf dem Tisch liegen, gefordert wird.

Wir werden dieses Gesetz integral ablehnen und bitten Sie, uns hierbei zu folgen.