preparatory:AB 283540
Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-08
Wortprotokoll
Frau Bundesrätin, mir leuchtet immer noch nicht ein, warum man dann einen Unterschied macht zwischen der Überlassung des Sturmgewehrs und der Überlassung der Armeepistole. Warum ist beim Sturmgewehr ein Schiessnachweis nötig und bei der Armeepistole nicht? Das kann doch gleich behandelt werden, egal, wie das zivil geregelt ist.