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preparatory:AB 29859

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-12-03

Wortprotokoll

Der Grundsatz ist unbestritten: Die 200 Millionen Franken für den vierjährigen Zahlungskredit sind im Prinzip bewilligt; daran gibt es nichts zu rütteln. Es geht lediglich um die Aufteilung auf die verschiedenen Jahre. Hier muss man zuerst den Mechanismus sehen: Der Mechanismus läuft so, dass man in allen vier Jahren Verpflichtungen eingehen kann. Diese können sich zum Beispiel auf 50 Millionen Franken belaufen, auch schon im nächsten Jahr. Aber jede Verpflichtung löst Zahlungen im Laufe der nächsten ein, zwei Jahre aus. Man will ja eine Anschubfinanzierung machen, die zum Beispiel für zwei Jahre in das gleiche Projekt geht. Das bedeutet, dass Sie nicht einfach 50 Millionen Franken in einem Jahr verteilen können, sondern dass das eine Art Anlauf hat. Sie sehen, dass die Beträge im Finanzplan anders verteilt sind, nämlich mit 20, 30, 40, 50 Millionen Franken. Das Geld reicht dann aber auch nachher noch, weil einige Projekte abgeschlossen werden müssen, bis die 200 Millionen Franken aufgebraucht sind.

Nun sind die Fachleute, die das alles zum Anlaufen bringen müssen, der Meinung, dass man am Anfang gar nicht soviel Zahlungen leisten kann - Verpflichtungen eingehen vielleicht schon, aber nicht Zahlungen leisten. Man muss zuerst Gesuche prüfen, Leute entsprechend ausbilden, und ganz am Anfang eines Projektes wird nur ein Teil der Zahlung fällig. Die Fachleute sind der Meinung, dass man mit dem Betrag, der gerechnet worden ist - wir haben ihn von den Finanzen her ungeprüft übernommen -, anfangen könne, ihn aber dann jährlich steigern müsse, weil im nächsten Jahr natürlich neue Verpflichtungen kommen, plus Zahlungen aus den Verpflichtungen vom Vorjahr.

Ich bin mir bewusst: Wenn wir jetzt weniger vorsehen, wird das im Budget des nächsten und des übernächsten Jahres natürlich etwas mehr sein müssen. Das werden wir zu akzeptieren haben, weil wir ja den Gesamtbetrag von 200 Millionen Franken nicht bestreiten.

Das ist der Grund dafür, dass ich Ihnen empfehle, beim Antrag Ihrer Kommission zu bleiben.