preparatory:AB 305381
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-14
Wortprotokoll
Wie jetzt eben von der Präsidentin und auch von Bundesrat Maurer schon ausgeführt würde, haben [PAGE 700] wir es heute mit einer Veränderung der Regeln der Schuldenbremse zu tun. Diese wurde im Jahr 2000 eingeführt. Im Jahr 2010 gab es mit der Einführung der Ergänzungsregel und des Amortisationskontos bereits eine Änderung im Finanzhaushaltgesetz. Sprich: Seit dann müssen auch Ausgaben, die ausserordentlich getätigt werden, kompensiert werden; auch diese aufgelaufenen Schulden müssen abgebaut werden. Deshalb müssen wir überhaupt über Corona-Schulden diskutieren.
Die Präsidentin der Finanzkommission hat es gesagt: Wenn es nötig ist, müssen wir Änderungen vornehmen. Was die Minderheit beantragt, wäre auch eine grundsätzliche Änderung. Es wäre eine grundsätzliche Änderung an der Regel, nicht nur eine befristete, wie sie heute besteht.
Die Situation, die wir heute haben, präsentiert sich so: Auf dem Amortisationskonto haben wir einen grossen Fehlbetrag, minus 26 Milliarden Franken. Auf dem Ausgleichskonto haben wir gut 23 Milliarden Franken Überschuss. Entscheidend für die Veränderung des Schuldenstandes seit der Einführung der Schuldenbremse ist die Summe bzw. der Saldo dieser beiden Konten. Wenn Sie diesen Saldo berechnen, dann stellen Sie fest, dass sich die Verschuldung der Schweiz seit Einführung der Schuldenbremse um 2,5 Milliarden Franken verschlechtert hat. Es geht eben um den Saldo dieser beiden Konten, nicht um 26 Milliarden Franken.
Diese Verrechnung kann man aber nicht einfach so machen. Meine Minderheit beantragt eine Verrechnung mit dem Amortisationskonto, wenn so hohe Beträge auf dem Ausgleichskonto sind. Natürlich würde man immer ein gewisses Polster lassen. Das wird hier beantragt.
Ich fand jetzt interessant, von Bundesrat Maurer in seinem Votum zu hören: Schulden bleiben Schulden, auf welchem Konto sie auch immer sind. Ja, das finde ich auch. Diese Verrechnung der beiden Konten dürfen wir nach bestehenden Regeln nicht machen. Das wäre aber vernünftig, denn für die Veränderung des Schuldenstandes ist nicht nur entscheidend, was auf dem Amortisationskonto liegt - in Form eines Fehlbetrags wie heute -, sondern auch, was auf dem Ausgleichskonto liegt. Man sollte das verrechnen dürfen.
Das ist aber eine Grundsatzdebatte, und ich finde auch, dass wir heute das Problem lösen sollten, das wir haben. Ich finde, das ist eine grundsätzliche Diskussion, die wir ein andermal führen können, vielleicht verstehen wir auch den Meccano unserer Schuldenbremse ein bisschen besser.
Da ich sowieso nicht die Illusion habe, dass dieser Antrag durchkommt, und es mir sinnvoll erscheint, dass wir jetzt einmal die Situation bereinigen, die wir heute haben, ziehe ich den Minderheitsantrag in dieser Form zurück. Ich werde mir überlegen, damit ein Postulat oder eine Motion zu machen.