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preparatory:AB 309162

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-29

Wortprotokoll

Diese Motion der APK-N hat drei Ziele:

1.[NB]Sie fordert den Bundesrat auf, mit den Sozialpartnern eine tragfähige Lösung in den Bereichen des Lohnschutzes und der Einwanderung in die Sozialwerke zu finden, um auf der Basis einer solchen Lösung eine Verhandlungsposition gegenüber der EU zu haben, die im Inland abgestützt ist. [PAGE 1825]

2.[NB]Der Bundesrat soll dem Parlament regelmässig über den Fortschritt der Entwicklung einer tragfähigen Lösung mit den Sozialpartnern Bericht erstatten.

3.[NB]Auf der Basis dieser Lösung, sofern sie zustande kommt, soll der Bundesrat mit der EU Schutzklauseln im Bereich der Personenfreizügigkeit anstreben, die die Sozialwerke der Schweiz angehen und insbesondere den Lohnschutz und Teilbestimmungen der Unionsbürgerrichtlinie betreffen.

Die erste Forderung ist in der Analyse begründet, dass die Schweiz nur dann sinnvollerweise Sondierungen gegenüber der EU machen kann, wenn in der Schweiz selbst klar ist, welche Interessen die Schweiz hat und bei welchen Themen ein gemeinsames Interesse in der Schweiz besteht, dass sie in ebendiesen Teilbereichen geschützt werden muss.

Die zweite Forderung erklärt sich aus der Beurteilung der Kommission, dass ein stärkerer Miteinbezug des Parlamentes bei Sondierungen und sicher dann bei Verhandlungen mit der EU nötig ist.

Die dritte Forderung erklärt sich aus dem Faktum, dass die einzig konkrete Position, die der Bundesrat seit dem Abbruch der Verhandlungen mit der EU bezogen hat, auf dem Papier des ehemaligen Staatssekretärs für Migrationsfragen basiert, das den Fokus auf die Herausforderungen in der Personenfreizügigkeit legt, und das zu Recht: Denn der Ursprung des Abbruchs der Verhandlungen liegt darin begründet, dass der inländische europapolitische Konsens, wonach die flankierenden Massnahmen und der Schutz vor Teilbestimmungen der Unionsbürgerrichtlinie den Kern vitaler Schweizer Interessen bilden, vom Bundesrat lange vor dem Abbruch der Verhandlungen mit der EU aufgekündigt wurde. Der Bundespräsident betont oft und in diesen Dossiers übrigens absolut zu Recht, dass Aussenpolitik immer Innenpolitik ist. In einer direkten Demokratie gilt das ohnehin, und es gilt insbesondere in der zentralen Kernfrage des bilateralen Verhältnisses zwischen der Schweiz und der EU, in der Personenfreizügigkeit.

Der Bundesrat argumentierte gegen die Motion, dass er sich dadurch unnötig binden lassen würde. Das Gegenteil ist der Fall: Der inländische europapolitische Konsens zwischen Sozialpartnern und den Parteien, die den bilateralen Weg befürworten, ist unabdingbare Voraussetzung für erfolgreiche Sondierungs- und allenfalls Verhandlungsgespräche mit der EU. Dieser Konsens ist der feste Boden, auf dem der Bundesrat und seine Unterhändlerin stehen müssen, den sie haben müssen, um gegenüber der EU überhaupt ernsthaft, glaubwürdig und einigermassen verbindlich auftreten zu können. Es ist also keine Verengung des Sondierungs- und Verhandlungsterrains für den Bundesrat, im Gegenteil, es bereitet dieses Terrain erst vor.

Die Lösungen müssen in dem Sinne tragfähig sein, dass sie ein allfälliges Referendum eben auch bestehen können. Ohne festen Boden unter den Füssen kann man nicht aufrecht stehen. Genau das ist einer der Gründe für die Aporie, in der der Bundesrat gegenüber der EU steht und die sich dadurch äussert, dass sich die Chefunterhändlerin öffentlich über die standfeste Position der EU beklagt. Aussenpolitik ist Innenpolitik.

Die Motion setzt das um, was der Bundespräsident fordert, nämlich zuerst innenpolitisch den Konsens zu suchen und dann mit diesem inländischen Konsens aussenpolitisch dem Verhandlungspartner ein Angebot zu machen. Der Bundesrat hat hier Führungsverantwortung zu übernehmen.

Die Aussenpolitische Kommission Ihres Rates stimmte der Motion mit 15 zu 10 Stimmen zu. Die Mehrheit der Kommission bittet Sie, das ebenfalls zu tun.

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