preparatory:AB 311758
Rüegger Monika · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-08
Wortprotokoll
Im Block 2 wird unter anderem die Entschädigung bei Schäden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren geregelt, die von jagdbaren Tieren verursacht wurden; so steht es im Gesetz. Es ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Ebenfalls heisst es im geltenden Gesetz in Artikel 13: "Der Schaden [...] wird angemessen entschädigt" - angemessen entschädigt!
Was heisst das in der Praxis? Die Regierungsratskonferenz der Gebirgskantone wollte es genau wissen; ihr gehören folgende Kantone an, ich zähle sie jetzt auf: Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin und Wallis. Sie hat dem Büro Alpe, einem nicht ganz unbekannten und renommierten Büro, das unter anderem auf die Forschung in allen Bereichen der Alpwirtschaft spezialisiert ist, eine breite und unabhängige externe Studie in Auftrag gegeben. Diese umfangreiche Studie liegt seit gut einem halben Jahr vor und trägt den Titel: "Wolfsentwicklung und Konflikte mit Interessen der Alp- und Landwirtschaft". Darin ist zu lesen, dass im Jahr 2019, also vor rund drei Jahren, die anfallenden Kosten für den Herdenschutz vor Wolfsangriffen im Durchschnitt 17 875 Franken pro Alpbetrieb betrugen.
Sämtliche Alpen wurden nur zwei Jahre später erneut evaluiert. Der grosse Wolfsdruck hat zu massiv höheren Anforderungen an einen wirksamen Herdenschutz geführt. In Zahlen heisst das: Waren es vor drei, vier Jahren noch rund 18[NB]000 Franken, kostete der Herdenschutz zwei Jahre später - nur zwei Jahre später! - 28[NB]000 Franken pro Alp. Die Kosten stiegen um knapp zwei Drittel an.
Jetzt ist es aber nicht immer so, wie immer behauptet wird, dass die Bauern dafür entschädigt werden. Nein, die Studie deckt es auf: Die ungedeckten Kosten, also die Kosten für den Mehraufwand an Herdenschutz, die der Bauer selber bezahlen muss und für die er nicht entschädigt wird, wie immer behauptet wird, betrugen noch im Jahr 2019 rund 10[NB]400 Franken. Nur gerade zwei Jahre später blieb der Bauer bereits auf dem Doppelten an Kosten sitzen, auf haargenau 19[NB]522 Franken pro Betrieb, die er selber für den Herdenschutz berappen muss.
Kommen wir noch zu den Direktzahlungen. Sie sind immer ein beliebtes Mittel der Linken. Sie wollen sie abschaffen, sagen aber trotzdem, es werde über die Direktzahlungen bezahlt. Mit zusätzlichen Beiträgen an den Herdenschutz und mit Direktzahlungen waren die entstandenen Herdenschutzkosten bis vor etwa vier Jahren mit rund 42 Prozent abgedeckt. Zwei Jahre später fällt der Anteil aus diesen Beiträgen für den erhöhten Schutz auf gerade mal 30 Prozent. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass etwa 70 Prozent der Herdenschutzkosten den Alpwirtschaften, den Bauern nicht entschädigt werden.
Kann noch jemand behaupten, das sei angemessen entschädigt, wie es das Gesetz will? Das durchschnittliche Jahreseinkommen einer Bauernfamilie liegt bei 50[NB]000 bis 60[NB]000 Franken. Zum Vergleich, wir haben es letzte Woche in der Budgetdebatte beraten: Der Jahresdurchschnittslohn der Bundesbeamten, inklusive des Putzpersonals, liegt bei rund 125[NB]000 Franken. Vermutlich hat die Putzfrau auch nur den Lohn des Bauern. Die Bauernfamilien - Mutter, Vater und die Kinder, das gibt es dort noch - müssen mit 50[NB]000 Franken, mit der Hälfte eines Jahreslohns eines Bundesbeamten, auskommen und dürfen dafür noch obendrauf 20[NB]000 Franken selber für den Herdenschutz berappen. Ist das wirklich gerecht? Ist das für Sie angemessen?
Ich werde Ihre persönliche Antwort auf meine Minderheit bei Artikel 13 Absatz 4 ganz genau zur Kenntnis nehmen. Dort geht es genau darum, dass zukünftig Schäden und Verluste bei Nutztieren, verursacht durch Angriffe vom Wolf, vollumfänglich und somit ein bisschen - ein bisschen! - gerechter entschädigt werden. Unterstützen Sie also bitte meine Minderheit bei Artikel 13 Absatz 4.
Bei meinem letzten Minderheitsantrag geht es um die Fristen, also darum, wann das Gesetz in Kraft treten soll. Das Thema Wolf beschäftigt das BAFU und die Kantone seit Längerem. Es wurde ein bisschen an der Verordnung rumgeschraubt, aber - man muss es sagen - es hat praktisch nichts gebracht. Wir haben aber auch Mittel für auf ein Jahr befristete Notmassnahmen gesprochen, zum Beispiel für eine verstärkte Behirtung. Das hilft etwas, ist aber am Schluss auch nur ein kleiner Tropfen auf den heissen Stein. Nein, jetzt muss endlich vorwärtsgemacht werden, und da darf die Bergbevölkerung von der Politik nicht im Stich gelassen werden. Hier darf die Bergbevölkerung auch endlich einmal ein Rauchzeichen aus Bern erwarten. Der Alpsommer beginnt in fünf Monaten - da können doch die Alpfamilien nicht einfach mal abwarten, bis die Berner Verwaltung in ein, zwei oder drei Jahren endlich das Gesetz in Kraft setzt. Wenn kein Referendum ergriffen wird, soll das Gesetz ab nächstem Jahr, ab dem[NB]1.[NB]Januar 2023, gelten, und das mit der von meiner Minderheit beantragten Bestimmung, die die SVP-Fraktion selbstverständlich auch unterstützt.