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preparatory:AB 312614

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-13

Wortprotokoll

Wir haben seit Jahrzehnten ein fundamentales Problem im Mietrecht. Das Mietrecht postuliert eigentlich die Kostenmiete. Die Mieten müssen sich also nach den realen Kosten richten. Dazu sind sie an den Hypothekarzins respektive den Referenzzins gebunden. Zudem postuliert das Mietrecht einen Renditedeckel. Die Mietrendite darf 0,5 Prozent respektive seit dem neuesten, vor rund zwei Jahren gefällten Bundesgerichtsurteil 2 Prozent über dem Referenzzinssatz sein.

Die Kostenmiete mit Renditedeckel ist theoretisch nicht bestritten. Das zeigen zahlreiche Vorstösse aus Hauseigentümerkreisen - etwa von Herrn Feller, der gerade reingekommen ist -, die z. B. fordern, dass man den Renditedeckel auf 2 Prozent über die Kosten hinaus anhebt. Diese Kostenmiete plus ist jedoch nicht Realität. Neueste Studien zeigen, dass den Mietenden 10,5 Milliarden Franken pro Jahr zu viel aus der Tasche gezogen werden - 10,5 Milliarden Franken über dem gesetzlichen Pfad! Das sind 370 Franken pro Monat und Haushalt. Diese neueste Studie bestätigt eine frühere Studie der Raiffeisenbank, die auf noch viel höhere Zahlen kam, auf 14 Milliarden Franken, die den Mietenden pro Jahr zu viel abgeknöpft werden.

Die Mieten sind somit der Kaufkraftkiller Nummer 1. Sie wissen alle: Die Miete ist der grösste Posten im privaten Haushaltsbudget und mit Abstand das grösste volkswirtschaftliche Gut. Es ist ein volkswirtschaftlicher GAU: Den Leuten fehlen 10,5 Milliarden Franken in der Tasche - Geld, das illegalerweise an die Immobilieneigentümer anstatt an das Gewerbe fliesst. Denn woher nehmen die Leute die 370 Franken pro Monat und Haushalt? Sie gehen weniger auswärts essen, sie gehen nicht ins lange Wochenende in die schönen Berge, sie kaufen nicht beim Schreiner einen Tisch, sondern vielleicht bei Ikea. Im Zusammenhang mit der Tatsache, dass 63 Prozent des Bruttoinlandprodukts aus dem Konsum der privaten Haushalte bestehen, ist das ein volkswirtschaftlicher GAU.

Damit hat man faktisch eine Marktmiete eingeführt, ohne jemals einen einzigen Buchstaben des Gesetzes zu ändern. So geht das doch nicht. Das ist doch eines Gesetzgebers unwürdig. Ein volkswirtschaftlich so wichtiges Gesetz, das über 60 Prozent der Bevölkerung betrifft, wird in der Realität einfach umgangen, ohne dass das Gesetz selbst geändert wird.

Jetzt werden Sie argumentieren: Man kann ja den Anfangsmietzins anfechten. Das muss man aber zuerst wissen. Dann braucht es Transparenz - allerdings ist eine Offenlegung der Vormiete nicht in jedem Kanton obligatorisch, und Bundesrat Parmelin weigert sich, eine solche Regelung bundesweit einzuführen. Auf welcher Grundlage soll man dann bitte einen Anfangsmietzins anfechten? Ausserdem haben die Leute Angst, dass ihnen der Mietvertrag gekündigt wird. Ferner muss das Anfechten innerhalb eines Monats geschehen. Die Leute sind im Zügelstress. Schliesslich - das ist vielleicht das Wichtigste - haben die Mietenden in Treu und Glauben einen Vertrag unterschrieben, und dann verlangt man von ihnen, dass sie eben diesen Vertrag anfechten, den sie doch gerade unterschrieben haben. Das ist eine Zumutung.

Vergessen wir nicht: Jahrzehntelang hatten wir eine Mietzinskontrolle. Ich möchte sagen, es war die CVP, Herr[NB]Bregy, die diese Mietzinskontrolle massiv befürwortet hat. Wissen Sie - ich liebe die alten Protokolle -, welches die Argumentation war? Die Argumentation war: Wenn wir die Mietpreiskontrolle aufheben, dann explodieren die Mietpreise; es gibt einen Lohndruck, der wiederum unsere Industrie, unsere Maschinenindustrie, unter Druck setzt; wir verlieren an Wettbewerbsfähigkeit. Damals hatten Sie noch ein ökonomisches Verständnis. Die Mietzinskontrolle ging übrigens so: Man musste dem Bund melden, dass man die Mieten erhöhen wollte, dann hat der Bund das bewilligt oder nicht. Wir hatten jahrzehntelang eine Riesenbürokratie.

Mein Vorschlag ist viel einfacher: eine periodische Revision der Rendite für grosse Vermieter, so wie wir das bei der AHV-Revision, bei der Mehrwertsteuerrevision, bei der Steuerrevision haben; das ist ganz normal, jede Firma hat das. Und übrigens, die Immobilienfirmen haben sogar bei der ordentlichen Revision eine Revision des Immobilienwertes.