preparatory:AB 325226
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-14
Wortprotokoll
Ich möchte hier einfach noch einen Teil unserer Kommissionsdiskussion wiedergeben und die nationalrätliche Schwesterkommission bitten, das auch nochmals genau anzuschauen.
Wir haben uns auch mit dem Bündelungsprinzip auseinandergesetzt, das der Nationalrat neu eingebracht hat. Wir haben dann aber festgestellt, dass das ursprüngliche Anliegen des Ständerates eigentlich war, dass man Mobilfunkanlagen ausserhalb der Bauzonen leichter bewilligen kann. Der Anlass dazu war natürlich, dass viele Leute in Siedlungsgebieten Beschwerden haben. Für die Bevölkerung sind Mobilfunkanlagen auf den Wohnhäusern, innerhalb der Wohnzone ein grosses Thema. Es gibt Gemeinden, die den Bau von Mobilfunkanlagen deutlich lieber ausserhalb der Bauzonen zulassen möchten. Dieses Anliegen war der[NB]Anlass[NB]dazu,[NB]Ihnen[NB]hier[NB]eine[NB]Gesetzesänderung zu beantragen.
Wir haben dann von der Verwaltung die Rückmeldung erhalten, dass die Regelung gemäss der ständerätlichen Fassung, wie sie jetzt formuliert ist und an der wir ja festhalten wollen - es gibt keinen Minderheitsantrag -, hinter die heutige Praxis zurückgeht. Das war nicht die Absicht unserer Kommission. Wir waren aber nicht in der Lage, diesen Widerspruch innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit aufzulösen. Deshalb haben wir entschieden, dass wir bei Absatz 1 festhalten, in einem Absatz 2 das Thema der Erneuerung der bestehenden Mobilfunkanlagen einfügen und die Differenz zurückgeben. Gleichzeitig hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, das Thema zuhanden der Schwesterkommission in der Zwischenzeit nochmals anzuschauen.
Ich bitte deshalb unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Nationalrat, hier nochmals genau hinzuschauen, damit wir gegenüber der heutigen Praxis keinen Rückschritt machen. Denn das war nicht unsere Absicht. Unsere Absicht war, mehr Flexibilität zu erhalten, damit das Problem, das sensible Bevölkerungsschichten im Wohngebiet haben, sachgerecht gelöst werden kann.
Ich bitte Sie hier, am Beschluss des Ständerates festzuhalten und der Erweiterung um Absatz 2 zuzustimmen. Das Geschäft wird nochmals zurückkommen.