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preparatory:AB 326856

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-21

Wortprotokoll

Sie erlauben mir, nach diesem Eintretensvotum des Kommissionssprechers doch noch etwas zum Thema zu sagen und nicht nur zu den Einschränkungen, die man bezüglich des Entwurfes des Bundesrates machen soll.

Hier in diesem Rat wurde im Jahre 2016 beschlossen, eine Vorlage des Bundesrates zurückzuweisen, weil die Vorschriften der Tabakindustrie zu weit gingen. Wir haben uns dagegen gewehrt. Wir, das sind diejenigen, die überzeugt sind, dass in unserem Land Rauchen das grösste Faktum ist, welches nicht übertragbare Krankheiten auslöst. Gegen 10[NB]000 Menschen sterben jährlich am Tabakkonsum. Wir haben Gesundheitskosten in Milliardenhöhe. Eine Familie in unserem Land muss, ohne dass sie selbst raucht, wegen dieses[NB]Tabakkonsums über 315 Franken zusätzlich an Prämien zahlen. Die Gesundheitskreise konnten sich nicht damit einverstanden erklären, dass die Schweizer Gesetzgebung derart lasche Bestimmungen zur Einschränkung des Tabakkonsums enthält. Deshalb wurde diese Initiative lanciert, die dann am[NB]13.[NB]Februar letzten Jahres von Volk und Ständen mit einer grossen Mehrheit gutgeheissen wurde - trotz grosser Gegenkampagne der interessierten Kreise.

Jetzt ist es klar: Wir haben einen Verfassungsauftrag, der zwei Dinge beinhaltet: Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe g der Bundesverfassung verlangt von Bund und Kantonen, dass sie sich für die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Diese Vorschrift wird nicht im Tabakproduktegesetz umgesetzt, sondern ist generell im Gesundheitsbereich umzusetzen. Das ist ein Auftrag, der durch diese Verfassungsinitiative dem Bundesrat und uns als Gesetzgebern erteilt wurde. Gleichzeitig sind auch die Kantone in der Pflicht. Wir vom Initiativkomitee werden schauen, dass diese klare Verfassungsbestimmung im Verlaufe der nächsten Zeit auch umgesetzt wird. Zum jetzigen Zeitpunkt sind einige positive Vorgänge zu verzeichnen. Der Geltungsbereich von Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe g beschränkt sich nicht auf den Tabakbereich, deshalb wird auch auf der Seite des Bundes versucht, die Gesundheitsförderung insgesamt zu stärken. Denn es ist im Interesse unseres Landes, dass eben die Prävention schon bei Kindern Erfolge vorweisen kann.

Heute geht es darum, den zweiten Teil umzusetzen, welcher klar verlangt, dass Kinder und Jugendliche nicht mehr mit Werbung eingedeckt werden dürfen, dass die Werbung Kinder und Jugendliche nicht mehr erreichen darf. Diese Verfassungsbestimmung ist klar und unmissverständlich, und wir als Rat der Weisen, als Chambre de Réflexion, als Verantwortliche für die Einhaltung der Verfassung sind aufgerufen, verfassungskonforme gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, die klar sind. Ich muss hier dem Bundesrat danken. Die Vorlage des Bundesrates ist klar. Sie enthält Bestimmungen, welche diese Initiative umsetzen. Ich bin auch froh, dass interessierte Kreise wie die GDK oder auch andere - zum Beispiel die FMH, Herr Kollege Müller - klar darlegen, dass nur die Version des Bundesrates den verfassungsmässigen Auftrag erfüllen kann und dass Ausnahmen, wie sie jetzt in der Kommission beraten wurden, durch die Verfassung nicht gedeckt sind.

Wir wissen, dass infolge der Initiative im Verlaufe der nächsten Jahre 100[NB]000 Menschen weniger rauchen werden, wir wissen das aufgrund von Wirkungen, die es in [PAGE 854] Nachbarländern gab. Wir wissen auch, dass in unserem Land bis ins Jahr 2060 etwa 250[NB]000 Menschen weniger rauchen werden, was jährliche Minderkosten in Milliardenhöhe bewirken wird. Dementsprechend sind wir aufgerufen, die Umsetzung so zu machen, dass sie dann auch wirkt und dass sie eben einen Beitrag zur Gesundheit unseres Volkes, aber auch zur Eindämmung der Gesundheitskosten leistet.

Dementsprechend bitte ich Sie, einerseits auf den Entwurf des Bundesrates einzutreten und andererseits dann in der Detailberatung grundsätzlich der Linie des Bundesrates zum Durchbruch zu verhelfen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit. Sie wissen, mit welcher zusätzlichen Betroffenheit ich hier im Geschäft bin. Ich bin als Gesundheitspolitiker aufgerufen, Sie auch auf den gesundheitspolitischen Charakter dieser Initiative aufmerksam zu machen. Hier geht es um sehr viel, insbesondere für die Jugendlichen. Denn Werbung wirkt, sonst würde sie nicht gemacht.