preparatory:AB 331924
Riniker Maja · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-19
Wortprotokoll
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat an der Sitzung vom 9.[NB]Oktober dieses Jahres die Kommissionsmotion 23.4311 eingereicht, welche die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustauschs fordert. Das Abstimmungsresultat von 23 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zeigt, dass fast die gesamte Kommission der Meinung ist, dass der Bundesrat dem Parlament eine Revision der Bundesverfassung unterbreiten soll, mit welcher dem Bund die Kompetenz eingeräumt wird, die Abfrage polizeilicher Daten unter den Kantonen sowie zwischen Bund und Kantonen zu regeln.
Dieser Kommissionsmotion sind verschiedene Gespräche vorausgegangen. Im Sommer haben wir uns in der Sicherheitspolitischen Kommission vom Bundesamt für Justiz über den Umsetzungsstand der Motion Eichenberger 18.3592, "Nationaler polizeilicher Datenaustausch", orientieren lassen. Das gleiche Vorgehen hat auch unsere Schwesterkommission gewählt. Wir haben Bedenken geäussert, ob die Konkordatslösung zwischen allen Kantonen zu einer raschen und vor allem lückenlosen Umsetzung der Motion Eichenberger führen kann.
Der Umstand, der zu unserer Motion geführt hat, ist folgender: Die Kantone verfügen nicht durchgehend über die notwendigen Rechtsgrundlagen, um ihre polizeilichen Daten über die polizeiliche Abfrageplattform Polap dem Bund und anderen Kantonen bekannt zu geben. Die Rechtsgrundlagen könnten mittels Konkordatsverträgen geschaffen werden, sprich, sie müssten von allen Kantonen unterzeichnet werden, oder wir schaffen seitens Bund eine für alle Kantone verbindliche Rechtsgrundlage. Es ist in der heutigen Zeit nicht erklärbar, dass der Bund der EU und den Kantonen polizeiliche Daten bekannt geben kann, die Kantone hingegen die Daten untereinander und mit dem Bund nicht austauschen dürfen. Im heutigen Zeitalter der digitalen Vernetzung, der Notwendigkeit des Lernens über kriminelle Banden, die vor Kantonsgrenzen nicht haltmachen, und des schnellen Reagierens ihnen gegenüber ist das wirklich für niemanden mehr erklärbar.
Es geht darum, die Schweizer Bevölkerung besser zu schützen und die transnationale Kriminalität besser zu bekämpfen - aber eben nicht nur die transnationale Kriminalität, sondern auch die transkantonale Kriminalität. Nimmt heute ein Kanton eine Person fest, die einen Einbruch verübt hat, kann dieser Kanton nicht mit einer einzigen Abfrage überprüfen, ob die gleiche Person allenfalls schon andere Delikte in anderen Kantonen verübt hat. Nein, dieser Kanton muss alle anderen 25 Kantone einzeln anfragen.
In der Kommission bestand Konsens darüber, dass es eine nationale Lösung braucht. Die Frage ist nur, welcher Weg schnellstmöglich zum Ziel führt. Ist es die Konkordatslösung, oder ist es die Änderung der Verfassung auf Stufe Bund? Ihre SiK hat zur Kenntnis genommen, dass die Schwesterkommission nun noch einmal die Kantone anhören will. Das ist für uns nachvollziehbar und stört den Prozess nicht. Sollten wir der Motion hier und heute zustimmen, hätte die SiK-S während ihrer Beratung der Motion die Möglichkeit, sie noch anzupassen, sofern das überhaupt notwendig sein sollte. Wir waren in unserer Kommission aber klar der Meinung, dass der Druck nun aufrechterhalten werden sollte. Wir haben den Wunsch aus den Kantonen, aber auch aus dem zuständigen Departement deutlich gespürt. Der Bundesrat empfiehlt uns die Motion ebenfalls zur Annahme.
Wie schon gesagt, hat unsere Kommission der Motion mit 23 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Wir bitten Sie seitens der Kommission, uns zu folgen.