preparatory:AB 337141
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-14
Wortprotokoll
Wie vom Präsidenten erwähnt, geht es um das Postulat SGK-N 23.4326, "Entwicklung der Hilfslosenentschädigung hin zu einem Betreuungsgeld. Reformbedarf und mögliche Umsetzungen". Ihre SGK hat mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen dieses Kommissionspostulat beschlossen, das eben die Entwicklung der Hilflosenentschädigung zu einem Betreuungsgeld fordert. Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, wie über die Entwicklung der Hilflosenentschädigung die offene Frage der Finanzierung der Betreuung im Alter zumindest teilweise beantwortet werden könnte. Dazu gehören die Prüfung einer Angleichung der Leistungen im AHV-Bereich an den IV-Bereich sowie eine im Vergleich zu heute zielgenauere Verwendung der Mittel.
Der Bericht stellt einen Bezug her zu laufenden politischen Prozessen, aktuellen Forschungsresultaten und der fachlichen Diskussion der Stakeholder. Ziel einer Reform der Hilflosenentschädigung ist die möglichst lange Selbstständigkeit und damit auch die Verhinderung von Pflege- und Gesundheitskosten.
Ihre SGK begründet den Postulatstext wie folgt: Die SGK-N hatte verschiedentlich die Thematik der Hilflosenentschädigung diskutiert, nicht zuletzt im Zeitpunkt, als wir die AHV-21-Vorlage debattierten. Sie hatte jeweils einzelne Elemente im Blick und auch Anpassungen aufgegleist. Es war immer wieder die Rede davon, dass ein Gesamtüberblick und das Potenzial einer Weiterentwicklung der Hilflosenentschädigung ungenügend evaluiert und abgedeckt ist.
Die Hilflosenentschädigung wurde 1968 für den AHV-Bereich eingeführt und stellt bis heute eine wichtige, wenn auch unzureichende Unterstützung für ältere Menschen dar. Mit Blick auf die demografische Alterung kann die Hilflosenentschädigung ein wichtiges politisches Steuerungsinstrument sein, weil sie die Betreuung im Alter für mehr Menschen sichert.
Neben dem Bestreben, älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib zuhause zu ermöglichen, spielt nebst der Langzeitpflege die Betreuung zur Stärkung der Selbstständigkeit in allen Wohnformen eine sehr wichtige Rolle. So kann unabhängig von der Wohnform Selbstständigkeit bewahrt und ein erfüllter Lebensalltag ermöglicht werden. Damit kann die Gesundheit erhalten und können Kosten für Spital- und Heimeintritte sowie aufwendige Pflege vermieden werden.
Gerade die ungeklärte Finanzierung der Betreuung, insbesondere auch für Menschen mit demenziellen Erkrankungen, ist ein grosses Problem. Hier muss derzeit eben sehr viel von Privaten getragen werden. Auch eine frühzeitige, qualitativ gute auch psychosoziale Betreuung, die Angehörige, Freiwillige, Pflegende entlastet, leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt wichtiger Ressourcen und zur Abdeckung des Fachkräftemangels in der Pflege. Diese Haltung haben unsere Kommission und auch das Parlament bei der [PAGE 569] Annahme verschiedener Vorstösse eingenommen. Zudem gibt es auf kommunaler Ebene wichtige Projekte.
Aber es fehlt, wie erwähnt, der Gesamtblick und die Koordination dieser verschiedenen Instrumente. Es ist deshalb angezeigt, die vorhandenen oder in Entwicklung befindlichen Instrumente auf ihre Zukunftstauglichkeit zu prüfen, zielgenauer auszurichten und damit politisch vorausschauend zu handeln. Ein gesamthafter Blick bei der Umsetzung der überwiesenen Vorstösse tut not, um Vor- und Nachteile einzelner Instrumente abzuwägen und aufeinander abzustimmen.
Dass es Lücken im Bereich des selbstbestimmten Wohnens zuhause im AHV-Alter gibt, dass diese vertieft analysiert und die Zuständigkeiten und Finanzierungsformen geklärt werden müssen, zeigte uns auch eine Informationsnotiz, die für die SGK des Ständerates letztes Jahr vom Bundesamt für Sozialversicherungen erstellt wurde. Darin wird festgehalten, dass diese Analyse idealerweise im Rahmen eines Postulates erfolgen müsste. Der Reformbedarf wurde auch von diversen Fachorganisationen an uns herangetragen.
Dass der Bundesrat nun nicht bereit ist, diese Auslegeordnung zu machen, obwohl wir auch aus dem Bundesamt für Sozialversicherungen heraus gehört haben, dass eine Gesamtschau sinnvoll wäre, verstehen wir nicht ganz; denn eine Weiterentwicklung der Hilflosenentschädigung birgt ein grosses Potenzial und kann mithelfen, weitergehende Kosten einzusparen.
Ich bitte Sie darum, Ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zu folgen und das Postulat gutzuheissen.