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Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-05-07

Wortprotokoll

Darf ich Sie bitten, Artikel 5 anzuschauen. Die Beherbergungskredite sollen auf Fremdenverkehrsgebiete und Badekurorte beschränkt werden. Was dann im Text kommt, ist so grotesk, dass wir Ihnen empfehlen, diesen ganzen Artikel zu streichen.

Ich möchte das wie folgt begründen: Die Beschränkung auf Fremdenverkehrsgebiete und Badekurorte ist willkürlich und diskriminierend, insbesondere gegenüber den Städten. Warum soll nicht auch der städtische Tourismus mit seinem typischen Mix von Geschäfts-, Messe-, Kongress- und Kulturtourismus gefördert werden? Auch in Städten gibt es saisonale Schwankungen. Wir haben Parkhotels oder Hotels in Abhängigkeit von Messen und Kongressen. In städtischen Gebieten haben die Beherbergungsbetriebe unter den [PAGE 685] gleichen restriktiven Bankbestimmungen wie Hoteliers anderer Gegenden zu leiden. Es ist nicht einzusehen, warum das im Gesetz vorgesehene Bankinstrument der Kreditgewährung nicht auch städtischen Hotels zugute kommen soll.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen aus dem Bündnerland, dem Wallis und dem Berner Oberland, sagen Sie mir, warum ein innovativer Basler Hotelier mit Finanzschwierigkeiten keine Hilfe bekommen soll, hingegen ein reicher St. Moritzer Hotelier, der eine Erweiterung vornimmt, hierfür mit Geld ausgestattet wird. Erklären Sie es uns Städtern! Ich kann es nicht fassen.

Es ist auch grundsätzlich falsch, Hotelkredite nur bereits bestehenden Fremdenkurorten zu gewähren. Gerade aus dem Blickwinkel der Tourismusförderung ist es angezeigt, neue, innovative Hotels und Touristenorte zu unterstützen. Es gibt zum Beispiel Situationen, in denen Gemeinden mit besonderen Sehenswürdigkeiten oder landschaftlichen Besonderheiten froh sind, wenn ein neuer Hotelbetrieb die touristische Erschliessung fördert. Aufstrebenden Orten mit innovativen Ideen muss doch über die Beherbergungskredite eine Starthilfe gewährt werden können.

Absatz 2 widerspricht auch einer modernen Tourismuspolitik, die eine ganzjährige Stärkung der Fremdenverkehrsgebiete anstrebt und von saisonalen Schwankungen loskommen will. Stellen Sie sich vor: Wenn es jemand geschafft hat, mit seinem Hotel die saisonalen Schwankung zu überwinden, dann wird er bestraft und gerade deswegen von diesen Krediten ausgeschlossen. Wo ist da die Logik? Ebenso wird im Geschäftsreiseverkehr eine Verbindung mit anderen Tourismusbereichen - Wellness, Kultur, Erholung usw. - angestrebt.

Stadt und Land ergänzen sich, das ist der Kern eines modernen Tourismuskonzeptes. Und davon ist in der bundesrätlichen Vorlage nichts zu finden. Hier werden Stadt und Land als Gegensätze dargestellt. Da machen wir nicht mehr mit! Das ist die Diskussion, die wir hier führen. Die Städte Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich sind von der Hotelförderung nach Bundesratsmanier auszunehmen. Hiermit öffnen Sie einen Graben zwischen Stadt und Land und verstossen auch gegen den Gemeindeartikel der Bundesverfassung, der die Förderung von Agglomerations- und Berggebieten vorsieht. Sie kennen, Herr Bundesrat, Artikel 50 der Bundesverfassung.

Wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Tourismus fördern wollen, können wir uns nicht auf die Förderung der Randgebiete beschränken. Für die Förderung der Randgebiete haben wir die Mittel der Regionalpolitik. Legen Sie der schweizerischen Tourismusförderung keine unnötigen Fesseln an! Der Gesetzentwurf enthält bereits genügend einschränkende Bestimmungen.

Ich bitte Sie im Namen einer starken Minderheit - der Antrag wurde in der Kommission mit lediglich einer Stimme Unterschied, nämlich mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt -, Artikel 5 zu streichen.

Ich gestatte mir, Folgendes beizufügen: Sollte der Rat für den Graben zwischen Stadt und Land einstehen, werde ich persönlich jede weitere Kreditvorlage ablehnen.

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