preparatory:AB 339626
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2024-06-03
Wortprotokoll
Geschätzte Nationalrätin Bally, Bundesrat und Parlament haben im Rahmen der Debatte zur Kostenbremse-Initiative und zum indirekten Gegenvorschlag festgehalten, dass eine einseitige Bindung der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung an die Lohn- respektive an die Wirtschaftsentwicklung zu starr ist. [PAGE 971] Die Gesundheitskosten können aus nachvollziehbaren Gründen und unabhängig von der Wirtschaftsentwicklung weiterhin steigen. Zu den Gründen gehören insbesondere die Alterung der Gesellschaft und der medizinisch-technische Fortschritt, der zu neuen und oftmals teureren Therapiemöglichkeiten führt.
Mit der Verabschiedung des indirekten Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative haben die eidgenössischen Räte zwar die Festlegung von Kostenzielen vorgesehen, jedoch darauf verzichtet, festzulegen, an welchen Kriterien sich diese Ziele zu orientieren haben. Dies wird der Bundesrat deshalb im Rahmen einer potenziellen Umsetzung des Gegenvorschlags klären.