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preparatory:AB 343774

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-12

Wortprotokoll

Beim Bundesbeschluss I über die Finanzierung der Berufsbildung kommen die beiden in der Eintretensdebatte erwähnten und erläuterten Minderheiten I (Stark) und IV (Stocker) erstmals in Artikel 1 Absatz 1 zum Zug. Beim Eintreten habe ich erklärt, weshalb für die Kommissionsmehrheit beide Stossrichtungen falsch sind, sowohl eine generelle Kürzung, hier und anderswo, und damit ein reales Nullwachstum gemäss Minderheit[NB]I, als auch ein Festhalten an einem 2-Prozent-Wachstum gemäss Minderheit IV. Es ist eine Frage der Grundhaltung, die sich durch diverse Beschlüsse hindurchzieht. Entsprechend den Ausführungen in der Eintretensdebatte bitte ich Sie namens der Mehrheit, konsequent die Anträge beider Minderheiten, hier und anderswo, abzulehnen.

Eine kleine Ergänzung zur Aussage von Kollege Stark, er wolle nicht sparen, er wolle nur einfrieren, es gebe keine Reduktion. Man muss hier ehrlich sein: Bei einem Wachstum der Zahl der Studierenden an Fachhochschulen und Universitäten von 10 bis 13 Prozent würde das pro Kopf natürlich eine Reduktion bedeuten, und damit würde das berühmte Verhältnis zwischen Studierenden und Dozierenden verschoben werden.

Eine zweite Ergänzung: Der Bund soll gemäss Richtwert 25 Prozent an die Gesamtausgaben der Berufsbildung leisten. Mit einer Reduktion würde dieser Wert unterschritten, man würde die Regeln also etwas verändern. Das gilt auch für den "Einfrierungsvorschlag" der Expertengruppe Gaillard. Hier finde ich einen Punkt wichtig: Wenn es darum geht, Wachstum rapide zu bremsen, einzufrieren oder zu reduzieren, sind die Regeln entscheidend, nach denen man das macht. Es gehört zur Sorgfaltspflicht und zur Verlässlichkeit eines Rates, nach klaren und voraussehbaren Regeln Einsparungen vorzunehmen. Entsprechend müsste man den betroffenen Institutionen Zeit geben, quasi rechtliches Gehör verschaffen, damit sie sich zu einem Nullwachstum oder einem Minuswachstum äussern können. Die Spielregeln sind umso wichtiger, je enger der finanzpolitische Spielraum wird. Ich bitte Sie deshalb auch im Sinne der Verlässlichkeit, den Reduktionsantrag abzulehnen.

Schliesslich noch zum Antrag der Minderheit III (Graf Maya): Dieser Antrag geht weniger weit und möchte mit einer Aufstockung um 23,4 Millionen Franken dem Beschluss des Nationalrates folgen. Die Mehrheiten unserer Kommission und der Finanzkommission sprachen sich jeweils für den Entwurf des Bundesrates aus.

Noch ein Punkt, der immer wieder zu Diskussionen Anlass gibt: Im Gesetz steht als Richtwert, dass der Bund 25 Prozent der Berufsbildung finanzieren soll. Die Kantone monieren nun regelmässig, der Bund halte diese Vorgabe nicht ein. Warum? Sie rechnen anders. Sie rechnen die Ausgaben des Bundes für eigene Berufsbildungsprojekte oder Institutionen aus dem Gesamtkuchen heraus, insbesondere die Ausgaben für die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB). So kommt man auf andere Zahlen. Der Bund rechnet alles [PAGE 741] mit ein und rechnet die Ausgaben für die EHB an diese 25 Prozent an.

Die Frage ist nun, welche Methode die richtige ist. Die Kommission hat sich auch damit befasst, und wir unterstützen die bundesrätliche Berechnung. Diese ist auch gesetzlich begründet. Das Bundesgesetz über die Berufsbildung besagt in Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe abis, dass der Zahlungsrahmen der EHB ein Teil des Gesamtkuchens Berufsbildung ist, der durch den Bundesanteil finanziert wird. Das Materielle ist dann in einem anderen Gesetz geregelt.

Ich sage das hier, weil diese Diskussion immer wieder aufkommt. Das wurde schon bei der Beratung des EHB-Gesetzes diskutiert. Der Rat hat damals die bundesrätliche Auffassung bestätigt, wonach die Eigenkosten des Bundes für die Berufsbildung eben auch zum Gesamtkuchen gezählt und an die 25 Prozent angerechnet werden müssen. Ich glaube, das müssen wir hier sagen. So vehement ich mich selber als damaliger Bildungsdirektor dafür gewehrt habe, dass der Bund den Bundesviertel auch einhält, so klar muss ich heute sagen, dass er ihn gemäss der vorliegenden Botschaft einhält. Deswegen braucht es keine Erhöhung des Zahlungsrahmens, aber es verträgt auch keine Reduktion.

Vielleicht noch ein Punkt: Hier kommt zum ersten Mal ein Antrag zur Frage der Verteilung auf die verschiedenen Jahre zum Tragen. Gemäss Planung des Bundesrates würde im Jahr 2025 ein Rückschritt in der Finanzierung gegenüber heute entstehen. In den Folgejahren gäbe es dann ein etwas grösseres Wachstum. Diese Frage kommt dann bei zwei, drei anderen Beschlüssen auch noch zum Tragen. Die Minderheiten II und III möchten eine Reduktion auf das Jahr 2025 hin vermeiden und schlagen eine gleichmässige Verteilung des gesamten Zahlungsrahmens, also eine Glättung über die vier Jahre, vor, dies im Interesse der Planungssicherheit und einer gleichmässigeren Verteilung des Wachstums. Diese Glättung wird in Artikel 1 Absatz 2 beantragt.

Ich erkläre kurz noch die Unterschiede zwischen diesen zwei Minderheitsanträgen. Die Minderheit II (Wasserfallen Flavia) beantragt die Glättung auf der Basis des Bundesrates, also kostenneutral; sie beantragt einfach eine andere Verteilung. Die Minderheit III (Graf Maya) basiert auf dem erhöhten Gesamtbetrag des Nationalrates und nimmt dort die gleichmässige Verteilung vor. Alle Minderheiten werden ihre Position noch selber vertreten.

Die Kommissionsmehrheit lehnt diese Glättungen ab. Wir haben etwas Angst, dass diese Fixierungen pro Jahr, auch wenn es nur Planungsvorgaben sind, den Bundesrat und uns dann in den jährlichen Budgetberatungen doch etwas binden. Immer wenn man von diesen Planungsvorgaben abweicht, müsste man diese konsequenterweise im jetzigen Bundesbeschluss auch verändern. Es gibt also eine gewisse Hemmung, hier flexibel zu sein. Auch aus Rücksicht auf die Schuldenbremse möchten wir hier diese Flexibilität belassen, obschon die Vorgaben nicht bindend sind. Deshalb möchten wir im Gesetz keine Jahrestranchen definiert haben.

Folgen Sie deshalb im Resultat dem Bundesrat, und lehnen Sie die Minderheitsanträge ab - das ist die Meinung der Kommissionsmehrheit.

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