preparatory:AB 349383
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-11
Wortprotokoll
Ich spreche zu den Absätzen 2ter und 2quater. Bei Absatz 2quater haben wir eine Mehr- und eine Minderheit. Es gibt Differenzierungen, die bei Absatz 2ter von der Mehrheit angenommen [PAGE 1189] und bei Absatz 2quater abgelehnt wurden. Die Differenzierung der Betreuungszulage für Kinder mit Behinderungen hat die Kommission als ausgleichswürdig betrachtet, denn dort sind die Kosten der Betreuung in der Regel doch relevant höher. Dies ist die Überlegung zu Absatz 2ter.
Mit Absatz 2quater will die Minderheit im Grunde genommen, dass auch für Kleinkinder unter 18 Monaten eine Differenzierung vorgenommen wird. Die Kommission hat aber mit 9 zu 4 Stimmen entschieden, dort nicht zu differenzieren. Natürlich kann es sein, dass gewisse Mehrkosten anfallen, die Kostenunterschiede sind für die Mehrheit der Kommission jedoch nicht dermassen gross, dass es eine Sonderbestimmung bräuchte. Zu den finanziellen Auswirkungen: Würden Sie der Minderheit zustimmen, würde dies Mehrkosten von 74 Millionen Franken bedeuten; die Gesamtkosten der Vorlage lägen dann bei 675 Millionen statt bei 601 Millionen Franken.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.