Imark Christian · Nationalrat · 2025-03-04
Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-04
Wortprotokoll
Zu Artikel 14a des Energiegesetzes: Für die SVP ist die Mitsprache der lokalen Bevölkerung im Zusammenhang mit der Erstellung von Wind- und Solaranlagen zentral. Die grossen Widerstände gegen diese Technologien kommen nicht von ungefähr. Diese Formen der Stromerzeugung sind enorm teuer. Sie sind um bis zu Faktor 6 oder 7 teurer gegenüber der Kernenergie. Sie liefern keine Bandenergie, und die Windvoraussetzungen in der Schweiz sind fast überall schlecht. Diese Technologien sind auch nicht in der Lage, die Winterstromlücke nur annähernd zu schliessen. Und sie haben enorm negative Auswirkungen auf unsere schönen Landschaften. Daneben gibt es viele weitere Nachteile, welche alpine Wind- und Solaranlagen mit sich bringen. Wir bitten Sie darum, die Minderheit II (Egger Mike) bei Artikel 14a zu unterstützen.
Aus den gleichen Gründen lehnen wir die Beschneidung oder Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts für diese Technologien ab. Wir sprechen hier von Artikel 14c Absatz 6 des Energiegesetzes. Würden wir hier Einschränkungen machen, gäbe es in der Nähe solcher Vorhaben zahlreiche Verlierer, denen man jede Möglichkeit wegnähme, sich für ihre Rechte und ihr Eigentum zur Wehr zu setzen. Das wäre unverhältnismässig, und es würde diesen Beschleunigungserlass zu einer Totgeburt machen, denn das Referendum von Windkraft-[NB]und[NB]Solargegnern[NB]sowie[NB]von[NB]der[NB]SVP wäre sicher.
Zu Artikel 9a Absatz 3bis StromVG: Die SVP-Fraktion unterstützt die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts bei den fünfzehn plus eins Wasserkraftprojekten, die die Bevölkerung letzten Sommer explizit und sehr klar befürwortet hatte. Dafür nehmen wir gerne auch ein allfälliges Referendum in Kauf. Irgendwann muss man eben Farbe bekennen, ob man für oder gegen den Ausbau der Wasserkraft ist. Man kann nicht immer erneuerbare Energien propagieren und diese gleichzeitig bei jeder Gelegenheit verhindern. Wenn die Linken mit einem Referendum gegen erneuerbare Energien vorgehen wollen, dann sollen sie das tun. Es darf nicht sein, dass diese sechzehn Wasserkraftprojekte - ich sage es noch einmal, diese Projekte, die vom Volk explizit legitimiert wurden - nun wieder durch die Ewiggestrigen, die alles verhindern wollen, verunmöglicht werden.
Dann noch zu Entwurf 2, zur Verlängerung des "Solar-Expresses": Der "Solar-Express" ist gescheitert. Alle Versprechungen und die anfängliche Goldgräberstimmung haben sich in Luft aufgelöst, je konkreter diese Projekte wurden. Die Vorhaben sind viel teurer als ursprünglich prognostiziert. Die Produktion ist deutlich geringer als erwartet, und die garstigen Bedingungen in den Alpen verursachen viel höhere Kosten im Unterhalt als ursprünglich gedacht. Das bedeutet konkret, dass Projekte bis zu 7000 Franken pro Kilowatt-Peak kosten.
Kein Mensch auf der Welt, der sein eigenes Geld investieren will - nicht Staatsgeld, sondern sein eigenes Geld -, wird in ein solches Fass ohne Boden Geld pumpen, auch dann nicht, wenn bis zu 60 Prozent der Projektkosten von der öffentlichen Hand subventioniert werden. Mit Pioniergeist und Innovation, wie man es vorhin gehört hat, hat dieser "Solar-Express" längst nichts mehr zu tun. Alpine Solaranlagen sind die teuerste Möglichkeit, Strom zu produzieren. Das sagen auch Stromkonzerne, die es heute wissen und die Projekte allenfalls noch aus Prestigegründen weiterverfolgen, aber es am liebsten hätten, wir würden hier den Stecker ziehen. Und dies geschieht unter Opferung der schönsten Naturlandschaften der Schweiz. Zum Vergleich: Ein neues Kernkraftwerk mit der Leistung von Leibstadt dürfte unter der Berücksichtigung der Gestehungskosten von alpinen Solaranlagen rund 35 Milliarden Franken kosten - ein einziges Werk mit der Leistung von Leibstadt! Mit diesem Geld bauen wir in der Schweiz locker fünf bis sechs neue Kernkraftwerke, und dann haben wir günstigen Strom, der zu jeder Tages- und Nachtzeit zuverlässig zur Verfügung steht. Das sind die Fakten, die sich nicht vom Tisch wischen lassen.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, nicht auf den Entwurf 2 einzutreten respektive die Ablehnungen zu [PAGE 47] beschliessen, denn besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Den Entwurf 3 unterstützen wir so, wie Frau Wismer es vorhin ausgeführt hat.