preparatory:AB 354455
Regazzi Fabio · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-17
Wortprotokoll
Die beiden Motionen Maitre 22.3976 und de Quattro 22.3977, "Interchange Fees für Zahlungen mit Debitkarten verbieten", nehmen richtigerweise das Problem der zu hohen Gebühren auf, die das Gewerbe den Acquirern für die Nutzung der neuen Debitkarten bezahlt. Tatsächlich verzeichneten die KMU in den vergangenen Jahren eine starke Zunahme der Kommissionsgebühren, die sie für den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu entrichten haben. Dies belegt auch eine aktuelle Studie der Universität St.[NB]Gallen und der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Demnach mussten in den vergangenen Jahren 25 bis 50 Prozent der Händler höhere Gebühren hinnehmen. Dies schmälert die Margen und schränkt den unternehmerischen Freiraum ein.
Die Entlastung der KMU hat für den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV), den ich präsidiere - und damit habe ich meine Interessenbindung offengelegt -, oberste Priorität. Ständig steigende Kommissionsgebühren betreffen nicht nur Zahlungen mit Debitkarten, sondern die wachsende Palette von bargeldlosen Zahlungsmitteln, also Kreditkarten, Twint usw. Die grosse Mehrheit der Händler sieht sich nicht nur mit einem massiven Kostenwachstum beim bargeldlosen Zahlungsverkehr konfrontiert, sondern auch mit einer steigenden Zahl von entsprechenden Angeboten. Für den einzelnen Unternehmer relevant ist der Gesamtbetrag, den er den Acquirern abliefern muss. Diese Händlergebühr setzt sich aus verschiedenen Teilgebühren zusammen, die an verschiedene Empfänger weitergeleitet werden. Den Löwenanteil behält der Acquirer für sich, von den anderen Gebühren, Interchange Fee und Scheme Fee, gehen erstere an die Issuers und letztere an die Kartenorganisationen.
Mit diesen Motionen wird nichts Neues gefordert und schon gar kein Eingriff in den freien Wettbewerb. Acquirer müssen lediglich verpflichtet werden, den Händlern gut und einfach nachvollziehbare Angaben über die Höhe der tatsächlich belasteten Gebührenkomponenten vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Wirkliche Transparenz gibt es heute nur für wenige, nämlich für die grossen Firmen. Die KMU bleiben aussen vor. So profitieren die grossen Retailer bereits heute von einer detaillierten Aufschlüsselung der verschiedenen Entgelte. Für die durchschnittlichen KMU ist es hingegen beinahe unmöglich, nachzuvollziehen, wie ihre Endgebühr zustande kommt. Sie müssen sich mit komplizierten Mischsätzen begnügen, sogenannten Blended Rates. Deren Komponenten sind in separaten und unübersichtlichen Gebührenblättern versteckt und, wenn überhaupt, nur mit viel administrativem Aufwand und externer Hilfe auszumachen. Somit sind die verschiedenen Preise der Acquirer in der Regel für KMU gar nicht vergleichbar.
Rund 70 Prozent der in der obigen Studie befragten Händler bemängeln die fehlende Transparenz und Verständlichkeit. Nur ein Viertel ist gut über die Kostenstrukturen informiert. Die erheblichen Verhandlungsspielräume werden kaum genutzt. So kann regelmässig festgestellt werden, dass ein KMU für dasselbe Zahlungsmittel doppelt so hohe Händlergebühren wie vergleichbare andere Firmen an den Acquirer entrichtet. Dabei wäre es dank eines einheitlichen technischen Bezahlstandards hierzulande für einen Händler sehr einfach, den Acquirer zu wechseln, ohne dass ein neues Gerät angeschafft werden muss. Mit einer Anpassung der gesetzlichen Grundlage würden endlich auch die KMU in den Genuss dieses Abrechnungsmodells kommen. Da die KMU die Händlergebühr in einem individuellen Vertrag mit dem Acquirer aushandeln, kann der SGV das bestehende Transparenzvakuum nicht ausfüllen. Diese Kritik wurde in den Kommissionsarbeiten geäussert.
Die Markttransparenz für alle, also eine verbindliche gesetzliche Lösung, ist die Voraussetzung dafür, dass die KMU die Preisgestaltung selbst verstehen, vergleichen und bessere Konditionen aushandeln können. Mit dieser marktkonformen Lösung stärken wir den Wettbewerb und entlasten somit die KMU.
Neben der Intransparenz fällt heute erschwerend ins Gewicht, dass der Acquiring-Markt durch einzelne grosse Player bestimmt wird. In seiner Stellungnahme zu meiner Interpellation 24.3043 qualifizierte auch der Bundesrat die Situation als marktbeherrschend. So nennen auch 75 Prozent der in der Studie befragten Händler die Abhängigkeit von ihrem Acquirer als eine ihrer grössten Herausforderungen. Der zahnlose Wettbewerb erschwert den Wechsel zu einem anderen Acquirer, er erschwert eine faire Preisbildung und treibt die Kommissionsgebühren zusätzlich in die Höhe.
Leider hat es die Weko trotz mehrfacher Aufforderungen, auch seitens des SGV, bisher unterlassen, sich dieses Themas anzunehmen. Diesen Gebührendschungel zu lichten, liegt im ureigenen Interesse der Schweiz, dies umso mehr, [PAGE 243] als nur noch 30 Prozent der Zahlungen in bar erfolgen. Für einmal kann Europa als gutes Beispiel angeführt werden: Im Europäischen Wirtschaftsraum wurden 2015 unter anderem Preistransparenzregeln für Händlergebühren von Acquirern eingeführt, seither sind die Händlergebühren um etwa 40 Prozent gesunken. In der Schweiz dagegen haben sie sich zwischenzeitlich kaum bewegt oder sind sogar angestiegen.
Cette motion ne charge pas seulement le Conseil fédéral de soumettre au Parlement une réglementation légale sur la transparence des frais pour les commerçants pour toutes les procédures de paiement, donc pas uniquement pour les cartes de débit, dans le modèle quadripartite, la motion évite également de porter une atteinte disproportionnée à la liberté économique ou aux instruments éprouvés du droit de la concurrence dans un système complexe et fortement interconnecté avec l'étranger.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit für eine Kommissionsmotion anzunehmen und die beiden Motionen Maitre und de Quattro abzulehnen.