preparatory:AB 355330
Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-20
Wortprotokoll
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates beantragt Ihnen mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Postulat 24.4267 anzunehmen. Mit diesem wird der Bundesrat aufgefordert, die Bedeutung der Upov-91-Klausel in Handelsabkommen der Schweiz genauer zu analysieren. Hintergrund des Postulates ist die parlamentarische Initiative 22.492, mit der verlangt wird, dass die Schweiz in Freihandelsverhandlungen keine Klausel mehr vorschlägt, die das Partnerland zur Umsetzung von Upov 91 verpflichtet. Da der Kommission jedoch nicht genügend Informationen vorlagen, verzichtete sie darauf, der Initiative Folge zu geben. Stattdessen entschied sie sich für dieses Postulat, um eine fundierte Analyse zu erhalten.
Was ist Upov 91? Der Internationale Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (Upov) wurde gegründet, um den Sortenschutz international zu harmonisieren. Die aktuelle Version, Upov 91, legt strikte Vorgaben für den Schutz von Saat- und Pflanzengut fest. Nur Staaten, die diese Anforderungen vollständig erfüllen, können Mitglied werden. Die Schweiz schlägt in ihren Freihandelsverhandlungen meist gemeinsam mit den EFTA-Staaten eine Klausel vor, die das Partnerland zur Umsetzung von Upov 91 verpflichtet, sofern es nicht bereits Mitglied ist.
Während Bäuerinnen und Bauern in der Schweiz einmal gekauftes Weizensaatgut unbegrenzt vermehren dürfen, ist dies in Indonesien aufgrund der Upov-Klausel im Freihandelsabkommen mit der Schweiz und den anderen EFTA-Staaten nicht mehr möglich. Dabei sind gerade Kleinbauern in Entwicklungsländern darauf angewiesen, sich selbst mit Saatgut zu versorgen. Diese Einschränkung der bäuerlichen Praxis wirft wichtige Fragen auf: Ist eine solche Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit gerechtfertigt? Welches Interesse hat die Schweiz an einem so strengen Sortenschutz, obwohl es hierzulande keine exportorientierte Saatgutindustrie gibt? Welche Auswirkungen hat dies auf die Ernährungssicherheit in Ländern, die mit Hunger kämpfen, gerade in einer Zeit, in der die Schweiz ihre Entwicklungshilfe kürzt?
Der UNO-Sonderberichterstatter hat die Schweiz und die anderen EFTA-Staaten in den vergangenen Jahren explizit darauf hingewiesen, dass die Upov-Klausel in Bezug auf die Menschenrechte problematisch ist. Er forderte sie auf, künftig darauf zu verzichten. Wie geht die Schweiz mit dieser Kritik um? Gemäss SECO ist die Upov-91-Klausel in Verhandlungen lediglich ein Vorschlag; die Schweiz sei bereit, alternative Lösungen für den Sortenschutz zu finden. In den jüngsten Abkommen mit Indien und Thailand wurde etwa auf eine explizite Upov-Klausel verzichtet und stattdessen auf bestehende Verpflichtungen aus den Trips-Abkommen der WTO verwiesen. Dies führt zu einer zentralen[NB]Frage:[NB]Wäre[NB]es[NB]nicht[NB]effizienter[NB]und zielführender, von Anfang an auf eine reine Trips-Bekräftigung zu setzen? Selbst innerhalb der EFTA gibt es keine einheitliche Haltung zu Upov 91.
Was ist das Interesse der Schweiz? Intellektuelles Eigentum ist für die Schweiz zentral, doch trifft das auch auf den Sortenschutz zu? Die Schweiz verfügt über keine bedeutende Saatgutindustrie, die von einem strikten Sortenschutz profitieren würde. Syngenta als grösstes Unternehmen im Agrarbereich entwickelt und produziert in der Schweiz kein Saatgut. Es stellt sich also die Frage: Warum hält die Schweiz an einer Upov-91-Klausel fest, wenn sie weder wirtschaftliche Vorteile bringt noch international unumstritten ist? Mittlerweile werden Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalysen bei relevanten Freihandelsabkommen durchgeführt, und zwar erstmals beim Abkommen mit Thailand. Doch dort blieb die Analyse der Upov-Klausel äusserst oberflächlich; es war eine einzige Seite im Bericht, ohne detaillierte Betrachtung, welche [PAGE 495] Anpassungen Thailand vornehmen müsste, um Upov 91 zu erfüllen.
Der mit dem Postulat verlangte Bericht ermöglicht eine tiefere Analyse und liefert eine fundierte Entscheidungsgrundlage für künftige Freihandelsverhandlungen. Er klärt, ob die Upov-Klausel tatsächlich ein Vorteil für die Schweiz ist oder ob die Schweiz damit ihr internationales Ansehen und ihre entwicklungspolitischen Ziele untergräbt.
Ich bitte Sie daher, dem Beschluss der Aussenpolitischen Kommission zu folgen und das Postulat anzunehmen.