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preparatory:AB 356830

Wyssmann Rémy · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-03

Wortprotokoll

Es geht darum, dass diese Magistratspersonen die gleichen versicherungsrechtlichen Bedingungen haben wie alle anderen versicherten Personen, denn sonst haben sie ein Glaubwürdigkeitsproblem. Warum? Stellen Sie sich vor, bei normalen Versicherten soll das Rentenalter angehoben werden. Dann ist ja klar, dass ein Versicherter auch schaut, wann eigentlich Bundesräte pensioniert werden. Wenn nun ein Bundesrat mit 51 Jahren faktisch in Pension gehen kann, und das notabene bei einem lebenslänglichen Ruhegehalt von jährlich über 200[NB]000 Franken, dann ist das gegenüber den anderen versicherten Personen, die erst mit 65 Jahren in Pension gehen können, einfach nicht glaubwürdig; das wird von der Bevölkerung einfach nicht mehr verstanden. Das führt dann eben auch dazu, dass Sozialversicherungsvorlagen regelmässig Schiffbruch erleiden. Wer glaubwürdig eine Politik der Altersvorsorge betreiben will, muss dafür sorgen, dass derjenige, der diese Politik vertritt, den gleichen Spielregeln unterworfen ist wie alle anderen auch.

Und genau das, nur das will mein Vorstoss, nicht mehr und nicht weniger. Der Bundesrat, die Bundesrichter und der Bundeskanzler sollen, wie das übrige Bundespersonal auch, im BVG gegen das Altersrisiko versichert sein. Das gilt für die Bundesrichter übrigens auch, weil auch sie sonst ein Glaubwürdigkeitsproblem haben, weil sie als oberste Richter auch über heikle Fragen im Bereich des AHVG und des BVG entscheiden. Auch ihnen fehlt bis jetzt diese Glaubwürdigkeit, weil sie eben, wie der Bundesrat, als Magistratspersonen privilegiert sind.

Nun aber behaupten die Gegner meines Vorstosses, dass mit dem Wechsel vom Rentenprivileg hin zu einer BVG-Lösung die Unabhängigkeit des Bundesrates und der Bundesrichter gefährdet wäre. Dieses Argument erstaunt mich schon. Offenbar stören sich diese Gegner nicht am Umstand, dass etwa ein Manager 18 Jahre lang bei Sandoz und Roche beschäftigt war, bevor er Leiter der Zulassung bei Swissmedic wurde und schliesslich als Compliance Officer zu Novartis wechselte. Die gleichen Gegner stören sich auch nicht daran, dass ein ehemaliger Vizedirektor des BAG, Peter Indra, nach seinem Ausscheiden aus der Bundesverwaltung 2011 sofort die Leitung der Swica übernahm. Auch stören sich diese Gegner nicht daran, dass der ehemalige Chefjurist und oberste Ermittler bei der Heilmittelbehörde Swissmedic nun als Anwalt die Pharmaindustrie vertritt und berät, aktuell beispielsweise die Firma Novavax im laufenden Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht betreffend die Herausgabe der Impfstoff-Lieferverträge. Wie wollen Sie denn die Unabhängigkeit dieser Chefbeamten, dieser obersten Mitarbeiter in der Bundesverwaltung, dieser Kaderleute garantieren? Wollen Sie all diesen Kaderleuten auch ein Ruhegehalt gewähren, um ihre Unabhängigkeit zu sichern? Dann müssen Sie aber tief in das Portemonnaie greifen und das Budget für den Personalaufwand des Bundes massiv aufstocken. Sie sehen also, das Argument der Unabhängigkeit ist bestenfalls ein Scheinargument.

Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass mein Vorstoss auch will, dass die entsprechende Regelung referendumsfähig ist. Ich bin der Auffassung, dass die Bevölkerung darüber abstimmen soll, wie ihre Magistratspersonen in der Altersvorsorge versichert werden.

Ich bedanke mich ganz herzlich für die Unterstützung.