preparatory:AB 357173
Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-04
Wortprotokoll
Die Kommission hat die Motion an der Sitzung vom 31.[NB]März 2025 vorberaten. Diese fordert, dass die Struktur, die Vorrechte und die Mittel der Wettbewerbskommission überprüft werden und dass die Trennung ihrer Rolle als Anklägerin einerseits und als Richterin andererseits sichergestellt wird. Es geht aber auch konkret um die Kommunikation, die Unschuldsvermutung, Verfahrensdauern und Verfügbarkeiten.
Mit der Annahme der Motion würde dem Anliegen nach einer Reform der Weko Nachdruck verschafft. Das betrifft insbesondere die institutionelle Trennung von Sekretariat und Kommission sowie die Reduktion der Verfahrensdauer. Rechtssicherheit ist hier ein zentrales Thema. Neben den materiellen Reformen im Gesetz, die wir hier parallel dazu beraten, sind auch diese institutionellen Themen für Wirtschaft und Gesellschaft relevant. Mit der Motion wird der Druck auf den Bundesrat und die Verwaltung für eine rasche Reform erhöht.
Zudem wäre eine Annahme auch aus formellen Gründen sinnvoll. Bis anhin hat der Bundesrat noch keinen eigentlichen Auftrag des Parlamentes, die Reform der Weko im ausgeführten Sinn durchzuführen, auch wenn er die Stossrichtung mit der entsprechenden Beauftragung des WBF unterstützt. Mit der Annahme würde der formelle Auftrag dazu erteilt werden.
Wenn wir die Motion hingegen ablehnen, würden wir ein Zeichen setzen, dass kein Reformbedarf besteht, und dies ist keinesfalls so. Denn auch staatsrechtlich gibt es Handlungsbedarf. Die Weko-Spitze versteht sich als anklagende Behörde. Dieser anklagenden Behörde fehlt ein Gericht, also ein gewaltenteiliger Gegenpart. Heute ist es vielmehr so, dass infolge Komplexität einfach durchgewunken wird. Das ist für eine Demokratie nicht haltbar. Wir brauchen also organisatorische und strukturelle Veränderungen. Es geht hierbei auch um die Glaubwürdigkeit, Effizienz und Klarheit. Trotz den bereits initiierten Arbeiten des Bundesrates im Hinblick auf eine Reform der Wettbewerbsbehörden unterstützt die Kommissionsmehrheit das Anliegen des Motionärs. Wenn der Bundesrat das Anliegen der Motion bereits direkt aufnimmt, dürfte eine Annahme in seinem Sinn sein und keine Probleme verursachen.
Die Kommission beantragt mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen.