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preparatory:AB 357755

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-10

Wortprotokoll

Ich berichte Ihnen aus der Subkommission EDI/UVEK. Bundesrätin Baume-Schneider hat für den Bundesrat erstens zum Tarifsystem und zweitens zur Versorgungssicherheit mit Heilmitteln informiert. Bundesrat Albert Rösti hat zu den Themen "Mehrkosten für den Bahnausbau" und "Versorgungssicherheit bei der Energie" informiert. Ich werde kurz auf diese vier Themen eingehen.

Zuerst zum EDI und zum Tarifsystem für ambulant erbrachte ärztliche Leistungen: Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung legt fest, dass die Tarifstruktur Tarmed von den Tarifpartnern, also den Leistungserbringern und den Versicherern, entwickelt, angepasst und umgesetzt wird. Einen gesamtschweizerischen Tarif muss der Bundesrat genehmigen oder ablehnen. Bei einem Scheitern der Verhandlungen kann er subsidiär selbst die Tarifstruktur festlegen. Die bisherige Tarifstruktur, der Tarmed, in Kraft seit 2004, ist veraltet und soll durch zwei neue Strukturen ersetzt werden: einerseits durch den Tardoc, den Einzelleistungstarif, und andererseits durch die ambulanten Pauschalen, die Pauschaltarife. Frühere Versuche von FMH und Curafutura, den Tardoc genehmigen zu lassen, scheiterten an gesetzlichen Anforderungen.

Am 19.[NB]Juni 2024 hat der Bundesrat beide Tarifstrukturen teilweise genehmigt, mit Auflagen zur besseren Abstimmung und zur Kostenneutralität. Die Tarife sollen ab dem 1.[NB]Januar 2026 gelten. Am 31.[NB]Oktober 2024 unterzeichneten alle Tarifpartner einen Tarifvertrag für dieses neue Gesamtsystem. Der Bundesrat genehmigte am 30.[NB]April 2025 das neue Tarifsystem, allerdings befristet bis Ende 2028, um allenfalls nötige Anpassungen noch vornehmen zu können. Die ambulanten Pauschalen sollen zunächst vor allem in Spitälern eingesetzt werden, und unerwünschte Anreize sollen vermieden werden. Die Bundesrätin lobte die Anstrengungen der Tarifpartner, sie betonte aber auch die Herausforderungen bei der Einführung; das Ziel bleibe, das Wohl der Patientinnen und Patienten sowie die Kostenkontrolle im Zentrum zu halten. Das neue System ist dynamisch und kann jährlich angepasst werden. Das ist sicherlich als Erfolg aus dem EDI zu verbuchen.

Die zweite Thematik, die uns Bundesrätin Baume-Schneider namens des Bundesrates näherbrachte, war die Herausforderung der Versorgungssicherheit in Bezug auf Heilmittel. Die Lage der Versorgung der Schweiz mit Medikamenten ist weiterhin angespannt, vor allem bei günstigen Generika wie Schmerzmitteln, Antibiotika und Impfstoffen. Grund dafür sind weltweit fragile Lieferketten, Produktionsverlagerungen nach Asien und eine zu starke Abhängigkeit von wenigen Herstellern.

Der Bundesrat habe diesbezüglich bereits mehrere Massnahmen ergriffen: Erleichterung von Importen und Erleichterung der Produktion in Apotheken, Ausbau der Pflichtlager, Schaffung von Preisstabilität, um Marktaustritte zu verhindern, Errichtung einer Taskforce und eines Expertengremiums zur weiteren Verbesserung der Versorgungssicherheit. Der Bundesrat strebt zudem eine Ausweitung seiner Kompetenzen an, um im Krisenfall rascher handeln zu können. Bisher darf er nur bei Epidemien oder lebenswichtigen Medikamenten eingreifen. Diese Kompetenzerweiterung wird in Zukunft diskutiert werden. Sie wird auch in den parlamentarischen Prozess kommen. Wegen der globalen [PAGE 476] Lieferengpässe sei auch die internationale Zusammenarbeit wichtig und nötig, um die Versorgung langfristig zu sichern. Hier besteht also eine grosse Herausforderung für das EDI.

Ich komme damit zur Berichterstattung zum UVEK. Hier hat Bundesrat Rösti, wie gesagt, zwei Themen angesprochen. Zunächst zu den Mehrkosten für den Bahnausbau: Das Parlament hat für Bahnausbauprojekte Gelder im Umfang von 28 Milliarden Franken bis 2040 beschlossen. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass die Kosten deutlich höher ausfallen. Die Ausbauprogramme müssen wegen geänderter Planungsgrundlagen der SBB überarbeitet werden. Wichtige Gründe für die Anpassung sind der Verzicht auf die Wankkompensationstechnologie, die eben technisch nicht umsetzbar war, sowie die neue Erkenntnis, dass die ursprünglich berechneten Fahrzeiten realistischerweise nicht erreicht werden können.

Zudem ist der Bedarf an Infrastruktur wie Abstell- und Wendeanlagen grösser als angenommen. Dies führt zu Mehrkosten von rund 14 Milliarden statt der ursprünglich erwarteten 4 bis 5 Milliarden Franken, vor allem aufgrund neuer Projekte wie Perronverlängerungen, Kurvenverbesserungen und Bahnhofausbauten. Die Umsetzung dauert oft länger als geplant, da es an Planungskapazitäten fehlt und komplexe Baugrundverhältnisse sowie langwierige Genehmigungsverfahren vorliegen.

Angesichts dieser Herausforderungen wird eine Überprüfung und Priorisierung aller noch nicht genehmigten Projekte angestrebt. Neben den bisher vorgesehenen 42 Milliarden Franken, 28 Milliarden plus zusätzliche 14 Milliarden Franken, sind über 20 Milliarden Franken für weitere Projekte geplant - die Finanzministerin macht ganz grosse Augen. Professor Weidmann von der ETH wurde beauftragt, die Projekte aufgrund der hohen Kosten nach ihrem Beitrag zu Mobilität und Nachhaltigkeit zu bewerten. Die Ergebnisse werden im Herbst erwartet, und der Bundesrat wird dann die weiteren Schritte festlegen, auch was den Bahninfrastrukturfonds betrifft. Dieser steht ja zusätzlich unter Druck, da aus diesem Fonds auch noch alte Schulden zurückgezahlt werden müssen - eine grosse Herausforderung im Bahnausbau.

Dann komme ich zur Versorgungssicherheit bei der Energie: Auch hier sind wir in der Schweiz von der angespannten geopolitischen Lage betroffen. Die Risiken betreffend eine sichere Energieversorgung in der Schweiz sind deutlich gestiegen. Kurzfristig wird deshalb auf eine technologieoffene Strategie gesetzt, die unter anderem den Einsatz von Reservekraftwerken vorsieht. Mittelfristig liegt der Fokus auf dem Ausbau erneuerbarer Energien. Dabei sollen insbesondere die vom Volk genehmigten Wasserkraftprojekte, darunter Grimsel, Trift und Gorner - diese sind Ihnen allen ein Begriff -, zügig umgesetzt werden. Zusätzlich ist der Bau von alpinen Solarwerken und rund 200 Windturbinen geplant, um die Winterstromproduktion innerhalb von etwa zehn Jahren um rund 10 Prozent zu steigern. Um dies zu erreichen, sollen Bewilligungsverfahren durch den Beschleunigungserlass verkürzt werden, der ja jetzt gerade in der parlamentarischen Beratung ist.

Als weiteren wichtigen Baustein nannte Bundesrat Albert Rösti das Stromabkommen mit der EU, das die rechtliche Einbindung der Schweiz in das europäische Stromsystem sichern und den Handel vereinfachen soll. Dieses Abkommen, das frühestens 2030 in Kraft treten könnte, soll helfen, die Versorgungssicherheit zu erhöhen, indem es den Zugang zu europäischen Regelplattformen ermöglicht und ausreichende Importkapazitäten garantiert. Bis dahin muss die Schweiz jedoch eigenständig und ohne dieses Abkommen planen. Langfristig, auch das war ja bereits im Parlament ein Thema, plant der Bundesrat einen Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative, der das Neubauverbot für Kernkraftwerke aufheben würde, um die Stromversorgung weiter zu stärken. Trotz der relativ guten Infrastruktur und dem geringen Anteil erneuerbarer Energien im Vergleich zu anderen Ländern, beispielsweise Spanien, besteht eben auch in der Schweiz das Risiko von Stromengpässen. Deshalb seien umfassende technologieoffene Massnahmen auf kurz-, mittel- und langfristiger Ebene notwendig, um die Versorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.

So viel zur Berichterstattung aus der Subkommission EDI/UVEK. Ihre Subkommission wird diese und weitere Themen, sofern sie die Oberaufsicht betreffen, natürlich weiterhin verfolgen und ein Augenmerk auf die grossen Herausforderungen legen, die hier vorliegen.