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preparatory:AB 362683

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-17

Wortprotokoll

Vor rund einem Jahr wurde bekannt, dass kommerzielle Sammler die Bogen für ein bestimmtes Volksbegehren mit den Namen und Unterschriften der unterzeichnenden Stimmberechtigten fotokopiert und diese Informationen dann in andere Bogen für andere politische Anliegen eingefügt haben. Es handelt sich um Offizialdelikte im Sinne von Artikel 282 StGB, wonach sich derjenige strafbar macht, der eine Unterschriftensammlung zur Ausübung eines Referendums oder einer Initiative fälscht.

Im Kontext einer generellen Information seitens der Bundeskanzlei und der Traktandierung weiterer parlamentarischer Vorstösse zum Thema hat sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrates an ihrer Sitzung vom 15.[NB]August 2025 über die parlamentarische Initiative 24.444 der Grünen Fraktion gebeugt. Den Erläuterungen des Bundeskanzlers konnten wir entnehmen, dass die Bundesanwaltschaft mehrere diesbezügliche Strafanzeigen bearbeitet. Mehr Informationen waren hier jedoch nicht zu entlocken. Die Mehrheit Ihrer SPK möchte nicht während laufender Strafverfahren und noch bevor offizielle Ergebnisse vorliegen, mit staatlicher Regulierung in die demokratischen Mitspracherechte eingreifen.

Allerdings beantragt Ihnen Ihre Kommission nicht nur die Ablehnung, weil ihr der Zeitpunkt zu früh erscheint, sondern sie beantragt sie auch aus inhaltlichen Gründen: Zunächst will die Initiative der Grünen Fraktion das gewerbsmässige Sammeln von einer Bewilligung des Staates mit Auflagen abhängig machen. Auflagen im Sinne der Initianten wären etwa die Kennzeichnung von gewerbsmässigen Sammlern mit einem sichtbaren Ausweis oder ein staatlicher Test über Kenntnisse des Inhalts der Volksbegehren, für die gesammelt wird.

Die Initiative unterstellt den einen, dass sie aus idealistischen Gründen handeln, die anderen würden dies vorwiegend aus kommerziellen Gründen tun. Für Letztere soll reguliert werden, für Erstere nicht. Der Vorstoss ist so formuliert, dass die Sammelmethoden der linken Organisationen davon nicht tangiert sind. Denn linke Parteien, Gewerkschaften und NGO lassen vorab ihre Angestellten sammeln, was dann nicht unter die Gewerbsmässigkeit fallen würde.

Solche schwammigen Abgrenzungen würden Umgehungsmöglichkeiten eröffnen. Das wirft sogleich die Frage auf, ob eine taugliche Abgrenzung zwischen bezahltem und unbezahltem Sammeln existiert. Ein Mitarbeiter eines Verbandes, einer Partei oder einer Gewerkschaft könnte fürs Erreichen einer gewissen Anzahl Unterschriften einen Bonus erhalten und würde somit indirekt auch bezahlt. Zudem hat niemand die Gewissheit, dass bei unbezahltem Unterschriftensammeln nicht ebenso betrogen wird.

Die Delikte, die in diesem Zusammenhang untersucht werden, sind gravierend, das ist in der Staatspolitischen Kommission breit anerkannt. Aber die Bundesanwaltschaft ermittelt schon, und die Bundeskanzlei betreut den Bereich sehr seriös. Die Bundeskanzlei hat verstärkte Kontrollen, Austausche mit der Wissenschaft, einen Verhaltenskodex, ein Monitoring der Meldungen unter Zuhilfenahme von künstlicher Intelligenz zur Erkennung von Auffälligkeiten als provisorische Massnahmen angeordnet. Täterinnen und Täter sollen überführt und bestraft werden, und dies mit Signalwirkung. Hier stehen viel Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die demokratischen Prozesse auf dem Spiel.

In der Schweiz gibt es viele gewissenhaft und seriös arbeitende Organisationen und Bürgerinnen und Bürger, die mit grossem Engagement freiwillig auf der Strasse für ihre Anliegen Unterschriften sammeln. Es ist bedauerlich, dass diese Menschen und Organisationen unter einen Generalverdacht gestellt werden.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen Ihre SPK mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die ständerätliche SPK hat drei parlamentarische Initiativen aus ihren eigenen Reihen, die ebenfalls auf eine Regulierung bzw. auf ein Verbot von bezahlten Unterschriftensammlungen hinauslaufen, aus ganz ähnlichen Überlegungen sistiert.