preparatory:AB 367003
Baumann Kilian · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2025-12-11
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat einen guten indirekten Gegenvorschlag erarbeitet, der die Anliegen dieser Initiative aufgreift. Wir Grünen unterstützen diesen Gegenvorschlag grundsätzlich, so wie ihn die Mehrheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur erarbeitet hat. Um vor allem die Tiere besser vor Feuerwerkslärm zu schützen, möchten wir den Gegenentwurf aber griffiger ausgestalten. Wie im Minderheitsantrag I zu Artikel 14 Absatz 2 formuliert, sollen darum auch Feuerwerkskörper der Kategorie F2 einer Ausweispflicht unterstellt werden. Feuerwerkskörper dieser Kategorie stellen zwar für den Menschen nur eine geringe Gefahr dar, verursachen aber trotzdem grossen Lärm und Lichtemissionen. Nur mit einer Ausweispflicht kann der Abbrand von Feuerwerkskörpern dieser Kategorie wirksam eingeschränkt und die Belastung für die Tiere deutlich verringert werden.
Ebenso zentral für den Schutz der Tiere ist, dass Feuerwerkskörper, die eine mittlere oder grosse Gefahr darstellen und besonders lärmerzeugend sind, nur koordiniert und an bestimmten und voraussehbaren Anlässen abgebrannt werden. Wie im Minderheitsantrag zu Artikel 44 Absatz 2 formuliert, soll darum das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 nur bei professionellen Feuerwerken an öffentlichen Anlässen möglich sein. So werden die unvorhersehbaren, unkontrollierten und besonders lauten Feuerwerke wirksam eingeschränkt, und trotzdem sind grosse Feuerwerke an Feiertagen oder speziellen Anlässen weiterhin möglich.
Ich bitte Sie, diese beiden Minderheitsanträge zu unterstützen, um den Gegenentwurf griffiger zu machen.
Wie bereits erwähnt, ist auch mit dem Gegenentwurf in der Variante der Kommissionsmehrheit schon viel für den Schutz [PAGE 2244] der Tiere erreicht. Sollte der Rat bei Artikel 14 des Sprengstoffgesetzes aber der Version des Bundesrates folgen, würde der Gegenentwurf bis zur Unkenntlichkeit verwässert. Es gäbe dann zwar eine gesetzliche Regulierung, diese würde aber an der gegenwärtigen Situation nichts ändern. Es wäre mutig, mit einer so schwachen Alternative in einen Abstimmungskampf zu ziehen, und das bei einem Anliegen, das in grossen Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung stösst. Sehr viele Menschen stören sich an der Knallerei. Die Feuerwerks-Initiative hat intakte Chancen, bei einer Abstimmung angenommen zu werden. In immer mehr Gemeinden finden lokale Einschränkungen oder Verbote eine Mehrheit - häufig eine deutliche Mehrheit. Das Thema bewegt die Menschen, nicht nur die Tierhalter. Sehr viele Leute sind nicht mehr bereit, tagelang unter dem Feuerwerkslärm zu leiden, der nur wenigen Freude bereitet. Mit einem verwässerten, schwachen Gegenentwurf, der an dieser Situation nichts ändert, werden Sie den Abstimmungskampf nur schwer gewinnen können.
Wir Grünen können bei einer Abschwächung gemäss der Stellungnahme des Bundesrates nicht mehr hinter dem Gegenentwurf stehen und würden in der Folge die Feuerwerks-Initiative unterstützen.