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preparatory:AB 371361

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-03-11

Wortprotokoll

Ihre breite und umfassende Diskussion zeigt, wie wichtig das Thema Sicherheit für Sie und damit auch die Bevölkerung ist. Die Anwesenheit von zwei Bundesräten zeigt, dass das Thema Sicherheit nicht ein eingeschränktes Thema, sondern ein umfassendes Thema ist, das auch in der sicherheitspolitischen Strategie ausführlich dargestellt ist und mehrere Bereiche unseres politischen Handelns einschliesst.

Zu den drei verbleibenden Motionen kann ich eigentlich im Grundsatz gleiche Stellung beziehen. Der Bundesrat teilt die Auslegeordnung und die Beurteilung der beiden Motionen de Quattro 25.4559 und Nause 25.4813, die sich mit dem Gewaltextremismus beschäftigen, und der Motion Chappuis 25.4817, die sich mit ausländischen Beeinflussungsversuchen beschäftigt. Er kommt aber trotzdem zum Schluss, sie zur Ablehnung zu empfehlen, weil er in diesen beiden Bereichen schon tätig ist.

Beim Gewaltextremismus ist auf die Revision des Nachrichtendienstgesetzes zu verweisen, die nicht nur die Vernehmlassung durchlaufen hat, sondern bereits dem Parlament unterbreitet worden ist und am 30.[NB]und 31.[NB]März in der Sicherheitspolitischen Kommission erstmals beraten wird. Hier geht es darum, die genehmigungspflichtigen Aufklärungsmassnahmen zu erweitern und nicht nur die heute möglichen vier Bedrohungen - Terrorismus, verbotener Nachrichtendienst, Proliferation und Angriffe auf kritische Infrastrukturen -, sondern neu auch gewalttätigen Extremismus als Beschaffungsmassnahme zuzulassen. Das hat der Bundesrat gleich beurteilt. Er kommt zum gleichen Schluss und hat das auch bereits ins Nachrichtendienstgesetz aufgenommen, das Ihnen nun im Grundpaket vorgelegt worden ist.

Bei der Motion Chappuis teilen wir die Beurteilung, dass Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation eine ernste Bedrohung für die Schweiz sind. Wir haben, wie Frau Nationalrätin Chappuis bereits ausgeführt hat, auch Massnahmen ergriffen. Die Hauptmassnahme ist insbesondere die Einrichtung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe, die sich nun mit dieser Frage beschäftigt, eine vertiefte Auslegeordnung macht und nachher auch Vorschläge unterbreitet, wo allenfalls die Rechtsgrundlagen angepasst werden und wo wir Massnahmen ergreifen müssen. Dort sind sechs Departemente und die Bundeskanzlei vertreten. Die Arbeitsgruppe arbeitet mit Hochdruck daran, hier eine Lösung zu finden. In diesem Sinne erachten wir das Anliegen der Motion als erfüllt, aber noch nicht umgesetzt.