preparatory:AB 371681
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-12
Wortprotokoll
Die Motion Birrer-Heimo 21.3909 verlangt eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen für die systemrelevanten Banken mit dem Ziel, Bonuszahlungen an die operativ und strategisch verantwortlichen Personen gänzlich zu verbieten. Die Motion war damals motiviert durch die Fälle Archegos und Greensill bei der Credit Suisse zwei Jahre vor der finalen Krise. Diese Krise hat dann eine Mehrzahl weiterer und auch analoger Vorstösse provoziert, Sie kennen diese.
Ihre Kommission hat die vorliegende Motion im Kontext all dieser Vorstösse beurteilt und kommt zum Schluss, dass die bisherigen Entscheide der Räte sowie des Bundesrates die Stossrichtung in diesen Fragen der Entschädigung eigentlich vorgeben. Die vorliegende Motion weicht von dieser Stossrichtung ab; deshalb lehnen wir sie mit 10 zu 2 Stimmen ab.
Ich erinnere kurz an die folgenden Vorstösse: Insbesondere hat unser Rat das vom Bundesrat zur Annahme empfohlene Postulat 24.4535 der PUK angenommen. In diesem wird der Bundesrat beauftragt, zu prüfen, welche Massnahmen dazu erforderlich sind, dass die Vergütungssysteme und Ausschüttungen der systemrelevanten Banken keine falschen Anreize setzen. Zwei darüber hinausgehende Motionen wurden von deren Urhebern zurückgezogen: die Motion Noser 23.3495, "Regelung über variable Vergütungen", welche die variable Vergütung generell auf maximal 15 Prozent begrenzen wollte, und die Motion Sommaruga Carlo 23.3494, "Keine Bonuszahlungen bei systemrelevanten Banken", welche ein Verbot von Bonuszahlungen an das oberste Organ und an für die Geschäftsführung verantwortliche Personen beinhaltete. Es verbleibt noch die Motion Stark 23.3452, "Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen", die nach deren Abänderung durch beide Räte angenommen wurde. Diese Motion forderte, die totalen Vergütungen bzw. "total compensations" bei systemrelevanten Banken zu limitieren und so auszugestalten, dass keine falschen Anreize gesetzt werden.
Mit der angepassten Motion Stark, gepaart mit dem Postulat der PUK, ist die Linie mit folgenden Elementen gelegt: erstens die Anwendung nur auf systemrelevante Banken und zweitens kein gänzliches Verbot variabler Vergütungen, aber eine Limitierung, primär mit dem Zweck, keine falschen Anreize zu setzen. Das Parlament hat also seinen Willen in diesem Sinne mehrfach zum Ausdruck gebracht.
Die vorliegende Motion geht einerseits mit dem gänzlichen Verbot variabler Vergütungen weit darüber hinaus und ist nach Ansicht der klaren Mehrheit zu rigide. Andererseits sind die bereits erteilten Aufträge etwas breiter formuliert, da sie sich auf die Gesamtheit der Vergütungen beschränken. Die vorliegende Motion behandelt einzig variable Vergütungen.
Es gibt also genügend Gründe, hier die Motion abzulehnen, was ich Ihnen hiermit beantrage.