preparatory:AB 38825
Metzler-Arnold Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-12-02
Wortprotokoll
Ich möchte noch einmal kurz auf die Geschichte dieses Geschäftes zurückkommen. Im April 1999 schickte der Bundesrat einen Bericht in die Vernehmlassung. In diesem Bericht waren fünf verschiedene Lösungsvarianten vorgesehen. Die registrierte Partnerschaft wurde klar und deutlich als das Institut favorisiert, auf welchem man eine gesetzliche Regelung aufbauen sollte. In der Vernehmlassung bejahte die grosse Mehrheit den Handlungsbedarf bezüglich der Schaffung gesetzlicher Regelungen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Der Bundesrat hat dann im November 2001 einen Entwurf in die Vernehmlassung gegeben. Auch in dieser Vernehmlassung war das Echo sehr positiv. Natürlich fand der Entwurf nicht überall Zustimmung; aber die grosse Mehrheit begrüsste die Schaffung einer eidgenössischen Regelung, und zwar einer Regelung in der Form, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wurde. Beide Vernehmlassungen haben überdies gezeigt, dass eine bundesrechtliche Regelung nicht nur begrüsst, sondern auch erwartet wurde.
Die wachsende gesellschaftliche Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren ist keine spezifisch schweizerische Erscheinung; man spürt sie im gesamten europäischen Umfeld, auch in unseren Nachbarstaaten. Dass gleichgeschlechtliche Paare das Bedürfnis nach einer rechtlichen Absicherung ihrer Partnerschaft und auch nach einer Deklaration ihrer Beziehung gegenüber der Öffentlichkeit haben, ist eigentlich selbstverständlich und sollte uns freuen. Ich bin deshalb überzeugt, dass sich der Staat diesem Anliegen nach einer klaren rechtlichen Ordnung nicht weiterhin verschliessen darf. Es ist an der Zeit, ein Zeichen für die Toleranz und den Respekt auch gegenüber homosexuellen Paaren zu setzen und hier bestehende Diskriminierungen wirklich abzubauen. Vergessen Sie bitte nicht, dass der Staat auch auf stabilen Zweierbeziehungen aufbaut.
Verschiedene Kantone haben bereits begonnen, eigene kantonale Rechtsinstitute zu schaffen. Es stellt sich für uns auch die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist und ob es zugelassen werden soll, dass immer mehr kantonale Bestimmungen geschaffen werden, zumal eine gesamthafte Regelung dieser Materie so nicht möglich ist, weil viele Bereiche durch das kantonale Recht gar nicht geregelt werden können.
Es ist mir ein Anliegen, heute nochmals darauf hinzuweisen, dass wir ein eigenständiges Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Paare schaffen, um die anstehenden Probleme zu lösen und die bestehenden Diskriminierungen abzubauen. Damit wollen wir auch ganz klar zum Ausdruck bringen, dass die eingetragene Partnerschaft eben nicht die Basis für eine Familiengründung ist, wie wir sie in der Ehe sehen. Es ist die rechtliche Absicherung der Lebensgemeinschaft zweier erwachsener Menschen.
Ich möchte noch kurz auf den Vorwurf gegenüber dieser Vorlage eingehen, wonach die eingetragene Partnerschaft die Ehe gefährde. Warum soll die Ehe durch ein Institut geschwächt werden, das definitionsgemäss nur Personen offen steht, die miteinander gar keine Ehe eingehen können und die gemeinsam auch keine Kinder zeugen können? Deshalb sieht auch der Bundesrat in seiner Vorlage klar vor, dass eine Adoption sowie fortpflanzungsmedizinische Verfahren für Paare in einer eingetragenen Partnerschaft nicht zugelassen werden.
Ich bitte Sie deshalb, auf diese Vorlage einzutreten und die Nichteintretensanträge abzulehnen.
Ich habe noch eine Bemerkung zum Votum von Herrn Schlüer, der befürchtet, dass ein immenser bürokratischer Apparat aufgebaut werden müsste. Wir gehen davon aus - gestützt auf die Zahlen im Ausland -, dass ein paar Hundert solcher Partnerschaften pro Jahr eingetragen werden. Das können wir zudem gestützt auf die Zahl der Registrierungen abschätzen, wie sie nach Einführung des kantonalzürcherischen Gesetzes erfolgt sind.
Damit möchte ich überleiten zu einigen Bemerkungen betreffend den Rückweisungsantrag Chevrier. Diesen Antrag kann man in zweierlei Hinsicht verstehen: nämlich einerseits so, dass die Zeremonie nicht auf dem Zivilstandsamt vollzogen werden soll. Aber da stellt sich gerade mit Blick auf die Forderung, dass man keine neuen bürokratischen Apparate aufbauen will, die Frage: Wer sonst - ausser den Zivilstandsbeamten - soll denn zum Beispiel das Vorliegen von Hindernissen gegen das Eingehen einer solchen eingetragenen Partnerschaft zuverlässig prüfen? Es sind die Zivilstandsbeamten, die kompetent und geschult sind, solche Hindernisse zu überprüfen, und es wäre - auch aus Sicht der Verwaltungsökonomie - falsch, hier eine andere oder eine neue Instanz einzuschalten. Es kann also nicht die Frage sein, welcher Beamte zuständig ist, eine solche Prüfung vorzunehmen, sondern wir müssen die vorhandenen Institutionen auch nutzen.
Der Antrag Chevrier kann andererseits auch viel umfassender interpretiert werden, nämlich im Sinne einer Grundsatzfrage, ob es richtig ist, ein neues Rechtsinstitut mit Statuswirkungen einzuführen. Hierzu möchte ich noch Folgendes sagen: Ein öffentlich beurkundeter Partnerschaftsvertrag ist nicht die Lösung für die Probleme und hilft nicht, jene Diskriminierungen zu eliminieren, die wir eben beseitigen wollen. Gleichgeschlechtliche Paare lassen sich nicht einfach auf eine Form der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft reduzieren, die in einem privaten Vertrag öffentlich beurkundet festgehalten werden kann. Es geht bei dieser Vorlage ganz klar auch darum, dass im Verhältnis zu Dritten und im Verhältnis zum Staat ein rechtlicher Status geschaffen wird, der diese Beziehungen regelt. Hier liegt der eigentliche Kern des Problems. Das Ausländerrecht ist ein Thema, das Steuerrecht, das Erbrecht, das Sozialversicherungsrecht. Das kann nicht allein auf der Basis von privaten Verträgen geregelt werden.
Ich bitte Sie also, diesem Anliegen nach einer klaren rechtlichen Ordnung Rechnung zu tragen. Ich ersuche Sie, dafür nicht nur einen Vertrag vorzusehen, in diesem Sinne Eintreten zu beschliessen und die Nichteintretensanträge und auch den Antrag Chevrier auf Rückweisung abzulehnen.