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preparatory:AB 38943

Metzler-Arnold Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-12-03

Wortprotokoll

Zur Begründung, weshalb der Bundesrat der Auffassung ist, dass diese Motion in ein Postulat umgewandelt werden sollte, verweise ich auf die Ausführungen des Kommissionssprechers und auch auf die schriftliche Stellungnahme des Bundesrates. Der Bundesrat teilt gewisse Überlegungen dieser Motion, ist aber ganz klar der Auffassung, dass die Überweisung einer Motion nicht sachgerecht wäre beziehungsweise dass einzelne Punkte dieser Motion nicht als Motion realisiert werden dürften.

Ich greife einen Punkt speziell heraus, auf den bereits der Kommissionssprecher aufmerksam gemacht hat: Es wird eine Arrondierung von Grundstücken im Zonengrenzbereich zwischen der Bauzone und der Landwirtschaftszone vorgeschlagen. Das ist für den Bundesrat äusserst problematisch, auch aus raumplanerischer Sicht. Denn auf diesem Weg würde man dem Ausfransen der Bauzone in die Landwirtschaftszone Vorschub leisten, und der raumplanerische Grundsatz von klaren Trennungslinien würde nicht mehr eingehalten. Wir sind bereit, auch diesen Punkt und weitere Anliegen einer vertieften Prüfung zu unterziehen, aber nur in der Form des Postulates und nicht der Motion.

Ich bitte Sie deshalb, der Umwandlung in ein Postulat zuzustimmen.