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preparatory:AB 40971

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-03

Wortprotokoll

Ich möchte Sie zunächst darauf aufmerksam machen, dass der Antrag der Mehrheit zu Artikel 24 wegen Ihrem Beschluss in Artikel 23 entfällt. Dort hatten wir ja vorgesehen, einen Teil der Konzessionsabgabe zur Finanzierung der Archivierung zu verwenden. Mit der Annahme des Antrages Hochreutener entfällt das jetzt; also steht die Konzessionsabgabe wieder voll und ganz zur Verfügung. Ich sage das auch an die Adresse des Präsidenten: Darüber muss nicht abgestimmt werden. Die Mehrheit ist jetzt wieder auf der Position der bundesrätlichen Vorlage.

Darum spreche ich jetzt zu den beiden Minderheitsanträgen Weigelt. Der erste Minderheitsantrag Weigelt sieht vor, dass die Konzessionsabgabe auch zur Förderung neuer Technologien verwendet werden soll. Ich glaube schon, dass man hier jetzt einmal Klartext reden muss und aufzeigen sollte, wofür Herr Weigelt hier Geld will. Es scheint mir ein sehr merkwürdiges Vorgehen für jemanden, der sich sonst dem Liberalismus und einer möglichst liberalen Medienordnung verpflichtet fühlt. Herr Weigelt verlangt hier nichts anderes, als dass privaten Veranstaltern aus öffentlichen Geldern die Investitionen - nämlich Investitionen in die Verbreitung ihrer Radio- oder Fernsehprogramme - finanziert werden. Wir hätten dann also in einer so genannt liberalen Ordnung nicht nur ein Gebührensplitting, sondern hier würden Sie sich auch noch Gelder beschaffen, um Ihre Investitionen in die Verbreitungstechnologie zu finanzieren. Ich überlasse es Ihnen, zu beurteilen, wieweit das noch mit Ihrem liberalen Credo und dem Wunsch nach weniger Staat und nach möglichst freiem Unternehmertum zu vereinbaren ist.

Ich mache Sie auch darauf aufmerksam, dass hier eine Bürokratie aufgebaut werden müsste, die wahrscheinlich grösser wäre als alles, was wir bisher besprochen haben. Denn es geht hier um folgende Fragen: Welche Technologie ist förderungswürdig? Wie viele Beiträge werden gesprochen? Die Mittel sind beschränkt, weil die Einnahmen aus der Abgabe ja auf ein Prozent limitiert sind. Wer bekommt diese Mittel, wer nicht? Mit den Minderheitsanträgen Weigelt wird ein Rattenschwanz von Problemen verbunden sein.

Noch ein Wort an die Freundinnen und Freunde der SRG: Sie müssen sich einfach bewusst sein, dass Sie mit dem zweiten Minderheitsantrag Weigelt der SRG ein weiteres Gebührenprozent wegnehmen. Es werden dann nicht nur weiter hinten, beim Gebührensplitting, Gebührenanteile abgezwackt; hier wird der SRG ein zusätzliches Gebührenprozent weggenommen. All denjenigen, die vorhin gesagt haben, man dürfe der SRG das Sponsoringverbot nicht zumuten, weil sie 10 Millionen Franken pro Jahr verlieren würde, sage ich: Hier geht es auch um 10 Millionen Franken zulasten der SRG. Wenn Sie konsequent entscheiden wollen, können Sie den zweiten Minderheitsantrag Weigelt erst recht nicht annehmen.

Das sind meine Gründe, warum ich Sie bitte, beide Minderheitsanträge Weigelt abzulehnen.