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preparatory:AB 42934

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-05

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit, den Antrag der Minderheit Vermot abzulehnen. Wir haben in der Kommission sehr lange darüber diskutiert und uns dann geeinigt, dass wir in Absatz 3bis Buchstaben a bis c gewisse Kriterien aufstellen müssen und wollen. Wir beantragen gerade bei Buchstabe b eine Änderung; dort soll es nun "eine bedarfsgerechte Wohnung" statt "eine angemessene Wohnung" heissen. Da hat man doch ziemlich viel Spielraum, um diesem Kriterium gerecht zu werden und es dann erfüllen zu können.

Zu den Einzelanträgen von Frau Vermot, vorerst zum Antrag Nr. 23: Bei Absatz 3 soll der Zugang zum Arbeitsmarkt nicht nur für humanitär, sondern auch für provisorisch Aufgenommene ermöglicht werden. Es heisst hier: "Humanitär und provisorisch aufgenommene Ausländer sind .... Flüchtlingen .... gleichgestellt." Ich möchte in Erinnerung rufen, dass humanitär Aufgenommene bereits besser gestellt sind als heute, da sie neu wie Ausländer mit B-Ausweis behandelt werden. Bei provisorisch Aufgenommenen ist die Wegweisung zulässig und zumutbar, nur eben nicht möglich. Eine grosszügige oder grosszügigere Regelung für die Erwerbstätigkeit ist nicht angebracht, vor allem nach den Beschlüssen, die wir gestern gefasst haben.

Zum Antrag Vermot Nr. 25: Dieser will die humanitär und provisorisch Aufgenommenen von der Sonderabgabepflicht befreien. Der Rat hat gestern dem Konzept der Sonderabgabe ganz klar zugestimmt. Es wäre denkbar unglücklich, wenn wir bereits heute wieder auf solche Änderungen eintreten würden.