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preparatory:AB 45614

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-10-05

Wortprotokoll

Ihre Kommission schliesst sich mit 12 zu 8 Stimmen dem Ständerat und dem Bundesrat an und beantragt damit, dass als Parteivertreter vor Bundesgericht nur Anwälte und Anwältinnen auftreten können, die nach dem Anwaltsgesetz oder nach einem Staatsvertrag berechtigt sind, Parteien vor schweizerischen Gerichtsbehörden zu vertreten. [PAGE 1592]

Eine Minderheit und jetzt neu auch Herr Triponez beantragen Ihnen, dass in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, wie heute, auch andere Fachleute - gemäss dem Antrag der Minderheit Hochreutener müssen sie aber gewisse besondere Kenntnisse haben, beim Antrag Triponez ist es frei, wie heute - zur Parteivertretung zugelassen sind. Ich möchte Herrn Hochreutener sagen: Wenn Sie schon nicht das Monopol wollen, dann ist es besser, Sie gehen auf den Antrag Triponez zurück. Sie sollten sehen: Wenn der Bundesrat Anforderungen festlegen muss, wer vor einem Gericht auftreten darf - das gibt dann eine komplizierte Geschichte. Sie schaffen hier neue Probleme, die wieder nicht gerechtfertigt sind. Sie müssen sehen, mit dem Anwalt haben Sie eine ganz klare Regelung. Wenn Sie das offen lassen, dann haben Sie dort diese Freiheit; den Rechtsuchenden treffen dann aber auch die Nachteile, wenn er es nicht richtig macht.

Zum Antrag der Mehrheit: Warum ist der Bundesrat in seiner Botschaft überhaupt dazu gekommen? Er dehnt ja das Vertretungsmonopol der Anwälte auf alle Rechtsbereiche aus. Er ist der Auffassung, dass erstens die Rechtsfragen neu natürlich stärker im Vordergrund stehen als früher und dass zweitens im verwaltungsrechtlichen Verfahren das Anspruchsvolle der Rechtsfragen nicht kleiner ist als bei Zivil- und Strafprozessen. Darum ist er auf diese Ausdehnung gekommen. Was er nicht macht: Es gibt keinen Anwaltszwang - auch neu nicht -; es muss niemand einen Anwalt nehmen, man hat darauf verzichtet. Es gab ursprünglich auch einen Vorschlag, ob man nicht den Anwaltszwang einführen solle. Das wäre mit der schweizerischen Rechtstradition nicht vereinbar. Sie müssen sehen: Die ausländischen obersten Gerichte sehen erstens einen Anwaltszwang vor - es kann niemand allein vor diese Gerichte gehen -, und sie sehen gleichzeitig auch noch das Anwaltsmonopol vor.

Der Bundesrat beantragt Ihnen mit der Mehrheit und mit dem Ständerat, hier dem Anwaltsmonopol zu folgen.