Lexipedia

preparatory:AB 46830

Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-06

Wortprotokoll

Das Gesetz unterscheidet zwischen Wirbeltieren und wirbellosen Tieren, obschon neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufzeigen, dass auch wirbellose Tiere schmerz- und empfindungsfähig sind. Beim Geltungsbereich ist die WBK der Ansicht, dass das Tierschutzgesetz zunächst für Wirbeltiere gelten soll. Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sollen aber auf wirbellose Tiere angewendet werden, wo dies angezeigt ist. Dabei soll sich der Bundesrat an den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Empfindungsfähigkeit wirbelloser Tiere orientieren.