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preparatory:AB 47833

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-09

Wortprotokoll

Das Anliegen der Minderheit ist unter dem Aspekt der Transparenz verständlich. Es entspricht auch dem Willen und dem Wunsch des Bundesrates, dass wir nach der Einführung dieses Zinsbesteuerungsgesetzes sehen können, wie sich das Ganze entwickelt. Wir haben hier Ungewissheiten. Eine erste Ungewissheit besteht darin, dass wir derzeit gar keine statistischen Unterlagen über die Höhe der Mittel, des Geldes, haben, die hier überhaupt zur Diskussion steht. Das wird sich dann weisen, wenn diese Zahlstellen einmal zu arbeiten beginnen. Zweitens kann man derzeit noch nicht sagen, wie das Anlageverhalten der Anleger sein wird, wenn sie einmal unter dem Regime dieses Zinsbesteuerungsgesetzes arbeiten. Man weiss noch nicht, ob dann allenfalls Gelder abgezogen werden. Man weiss auch nicht, ob Gelder anders angelegt werden. Dieses ganze Verhalten ist noch ungewiss. Das wurde von Anfang an klar kommuniziert, dass mit der Einführung des Zinsbesteuerungsabkommens noch statistische und steuerpolitische Unklarheiten bestehen werden. In diesem Sinne ist, wie gesagt, Transparenz nötig.

Jetzt aber glaubt der Bundesrat, dass man hier von Anfang an zu weit geht. Man veröffentlicht nämlich Daten, die andere Länder so nicht veröffentlichen. Man gibt auch der EU, für die wir das letztlich machen, Hinweise, die unter Umständen, besonders am Anfang, zu falschen Interpretationen bzw. zu Missinterpretationen führen können.

Die Minderheit verlangt, dass man die Gesamtsumme, dann aber auch länderweise veröffentlicht. Sie verlangt auch, dass man diejenigen veröffentlicht, in Zahlen selbstverständlich, die freiwillig offen legen. Von Anfang an möchte man hier sehr viele Informationen haben, welche natürlich auch in der EU interpretiert werden, unter Umständen in einer Art und Weise, die uns nicht behagt, die uns davon abhält, eine Lagebeurteilung zu machen, eine Zwischenbeurteilung zu machen. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass wir hier zu früh sind und dass Sie zu weit gehen, wenn Sie diesem Minderheitsantrag zustimmen.

Es kommt noch etwas dazu: Was aus diesem Zinsbesteuerungsgesetz vereinnahmt wird, muss ohnehin über den öffentlichen Haushalt abgewickelt werden. Mithin muss die Zahl, das heisst der Betrag, der unter diesem Titel eingeht, in Budget und Rechnung eingestellt werden. Dort stehen diese Zahlen, wie alle anderen Einnahmen auch, dem Parlament, in erster Linie den Finanzkommissionen, dann aber auch Ihnen, zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Budgets und des Rechnungslegungsprozesses über die Entwicklung dieser Zinsbesteuerungsgesetzgebung zu informieren. Wir machen übrigens heute schon Rückbehalte im Steuerbereich - nicht im Zinsbesteuerungsbereich - für fremde Staaten. Ich weise darauf hin, dass heute schon Steuerrückbehalte in der Staatsrechnung nicht figurieren. Es gibt nämlich seit Jahren Rückbehalte für Japan, für Australien, für Kanada aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen, das ist ein anderer Hintergrund. Demgegenüber sind wir hier der Meinung, dass wir von Anfang an in der Staatsrechnung die Einnahmen dann ausweisen und Ihnen damit die gewünschte Transparenz verschaffen wollen.

Ich ersuche Sie, der Mehrheit zuzustimmen.