preparatory:AB 55146
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-09
Wortprotokoll
Der Bevölkerungsschutz hat unter anderem Alarmaufgaben zu bewältigen. Er ist im Rahmen des Armeeleitbildes XXI neu strukturiert worden. Man hat ihn mit einem Kredit von jährlich 100 Millionen Franken ausgestattet, in der Meinung, dass sich diese neue Organisation in den nächsten Jahren auf tieferem Niveau, auf kleinerem Feuer, etablieren soll. Im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm 2003 haben wir beim Bevölkerungsschutz jedoch bereits um 10 Millionen Franken gekürzt und sind auf 90 Millionen gegangen. In diesem Entlastungsprogramm war eine weitere Kürzung um etwa 10 Millionen vorgesehen. Das ergibt dann eine Absenkung der zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen von 100 auf 80 Millionen Franken - 20 Prozent -, was einem grossen Einschnitt entspricht.
Um sicher zu sein, dass hier keine Gefahr besteht, gewisse Aufgaben nicht erfüllen zu können, hat Ihre vorberatende Kommission den Leiter des betreffenden Amtes zu einem Hearing, zu einer Anhörung, eingeladen und ihm insbesondere die Frage gestellt, welche dieser Kürzungen in Richtung der Kantone gehen würden bzw. dort aufzufangen wären, wenn beim Bund gekürzt würde. Die Antwort des Amtsleiters war, dass etwa die Hälfte dieser 10 Millionen, also etwa 5 Millionen, in Richtung der Kantone ginge und dort kompensiert werden müsste oder dann zur Aufgabenerfüllung fehlen würde.
Gestützt auf diese Hintergrundinformation hat der Ständerat die Kürzung dann halbiert und ist auf 5 Millionen gekommen. Die Mehrheit Ihrer Kommission hat diese Argumentation übernommen, weshalb der Bundesrat Ihnen vorschlägt, hier der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.