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preparatory:AB 56088

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-05-31

Wortprotokoll

Zu den Sozialversicherungen möchte ich mich in Ergänzung zu dem, was der Präsident der Subkommission schon ausgeführt hat, nicht mehr äussern. Hingegen nehme ich in Bezug auf die Übertragung der Immobilien an die ETH gerne den Ball auf.

Bei der Revision des ETH-Gesetzes ist diese Übertragung "angedacht" und eigentlich auch in den Details schon einmal vorbereitet worden, sie wurde dann aber nicht durchgeführt. Man hat zuerst die Einführung des Gesetzes abgewartet, um es gewissermassen zu verdauen. Das ist jetzt geschehen. Wir halten den Zeitpunkt für die Übertragung dieser Immobilien an die ETH für reif. Wir begründen dies im Wesentlichen damit, dass wir sagen: Die ETH sind das Flaggschiff der schweizerischen Wissenschaft, sie sind für uns auch das Flaggschiff im Bereich Bildung, Forschung und Entwicklung; es sind Institute, die weltweit besten Ruf geniessen und die wir auch künftig pflegen und damit mit den bestmöglichen Ressourcen versehen möchten. Zu diesen Ressourcen gehört unter anderem auch der Immobilienbereich.

Nun war vorgesehen, dass wir nicht einfach bedingungslos die ETH mit der Verwaltung dieses Bereichs betrauen, sondern dass wir in erster Linie den Umgang mit diesen Immobilien und gelegentlich auch einmal eine Arrondierung des Immobilienbestandes dem Management der ETH übergeben. Gebäude wichtiger Teile, insbesondere auch Gebäude, die zum Kerngeschäft der ETH gehören, wenn Sie so wollen, sollen aber nicht einfach auf dem freien Markt als "Tafelsilber" verscherbelt werden können; das war nie vorgesehen.

Nun war eigentlich die Meinung des Bundesrates, dieses Geschäft als einen Teil des Entlastungsprogramms 2004 zu präsentieren und damit zu sagen: Mit der Übertragung des Immobilienbereiches an die ETH entsteht die Möglichkeit, dass man dort effizienter mit diesem Bestand umgeht - besser, als wir es hier von Bern aus tun können, weil die Verwaltung und das Management der Verwaltung näher am Geschehen sind und auch die Situation auf dem Immobilienmarkt in Zürich und Lausanne sowie in den angrenzenden Gebieten besser kennen. Wir erhofften uns damit in den nächsten zwei, drei Jahren einen Effizienzgewinn von 15 bis 30 Millionen Franken und damit auch ein gewisses Abfedern der erwarteten und verlangten Kürzungen im Rahmen des Entlastungsprogramms 2004. Das war gewissermassen auch noch als Kompensation gedacht.

In diesem Zusammenhang hatten wir eine Reihe von Fragen zu beantworten. Wir erinnern uns daran, dass Herr Lombardi als Sprecher der Kommission für öffentliche Bauten im Zusammenhang mit der Behandlung des Entlastungsprogramms 2004 auf diese Fragen eingegangen ist. Es hat dazu geführt, dass zunächst Sie und gestern auch der Nationalrat dieses Geschäft aus dem Entlastungsprogramm 2004 gestrichen haben.

Aber damit ist das Geschäft als solches nicht gestorben; ich glaube, dass ich Sie nicht falsch interpretiere. Wir werden es wieder bringen, und zwar auf das nächste Jahr. Ich kann in diesem Sinne bestätigen, was Herr Staatssekretär Kleiber gesagt hat: Wir möchten dieses Geschäft neu aufgleisen. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass die ETH die bestmöglichen Ressourcen brauchen, dass wir sie damit ausrüsten müssen. Wir werden Ihnen das als separate Vorlage in diesem oder eher im nächsten Jahr präsentieren. Dann kann man dieses Thema noch einmal in aller Ausführlichkeit abhandeln. Für heute gehe ich davon aus, dass es als aus dem Entlastungsprogramm 2004 gestrichen, aber nicht als definitiv erledigt gelten kann.