preparatory:AB 57476
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-26
Wortprotokoll
Bei dieser Papierbeschaffung geht es darum, dass man einen Weg findet, damit Leute, die in die Schweiz kommen, verfolgt sind und keine Papiere haben, bei uns aufgenommen werden, dass aber unterbunden wird, dass all diejenigen aufgenommen werden, die in erster Linie deshalb ohne Papiere kommen, weil sie damit lange in der Schweiz bleiben können, auch wenn sie nicht Flüchtlinge sind. Dieser Antrag, wie er vom Bundesrat dem Ständerat gestellt worden ist und wie ihn jetzt die Kommissionsmehrheit übernommen hat, wird eine Verbesserung bringen; er wird nicht die Lösung bringen, so weit gehe ich nicht, aber eine Verbesserung.
Was sieht der Antrag vor? Dass jemand, der keine Reise- und Identitätspapiere abgibt und dafür über keine entschuldbaren Gründe verfügt, nicht durch ein aufwendiges Verfahren über lange Zeit in der Schweiz bleiben können soll. Nur für solche Leute gilt es, und nicht für Flüchtlinge. Diesen Missbrauch gilt es zu verhindern. Die Androhung von verfahrens- und aufenthaltsrechtlichen Nachteilen wird zur Abgabe von Reise- und Identitätspapieren führen. Wir haben noch zur Zeit von Herrn Arbenz Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht. Er schrieb einmal die Papiere vor, und die Anzahl jener, die Papiere vorweisen konnten, stieg unverzüglich von 20 auf 90 Prozent an. Allein die Tatsache, dass er keine anderen Fälle mehr behandelte, führte also zu diesem Effekt. So weit gehen wir nicht, und das können wir auch nicht.
Nun ist es eine Tatsache, dass Reisepässe und Identitätskarten verlangt werden müssen. Zunächst sind diese in allen Ländern der Welt die Papiere, um aus dem Land zu gehen und auch wieder in das Land hineinzukommen. Wir können keine Leute zurückschaffen, die keine gültigen Papiere haben. Auch unter den Reisepässen und Identitätskarten haben wir leider relativ viele Fälschungen, etwa 5 bis 10 Prozent. Dieses Problem wird dadurch nicht ausgemerzt. Der Wortlaut des geltenden Gesetzes erlaubt es aber, auf ein Gesuch nicht einzutreten, wenn die Asylvorbringen offensichtlich, also auf den ersten Blick, unglaubhaft sind, und das auch in einem entsprechenden Gespräch.
Herr Ruey will mit seinem Eventualantrag die heutige Praxis in dieser Beziehung beibehalten, und das ist gerade das Unbefriedigende. Da muss nämlich derjenige, der mit dem Asylsuchenden verkehrt, quasi die Sache beweisen und glaubhaft machen. Das kann er gar nicht. Aber der Antragsteller, der kommt, kann sagen, woher er kommt, warum er ohne Papiere kommt, aus welchem Land er ist, wann er ausgereist ist. Das kann nur dieser andere machen, nicht die Asylbehörde. Darum ist auch der Antrag Ruey abzulehnen, weil er in Bezug auf diesen Punkt einfach das geltende Recht beibehalten will.
Es ist vorgesehen, dass alle Fälle, in denen jemand keine Papiere hat, das Asylgesuch aber glaubhaft machen kann - auch nach einer zweiten Befragung -, ins Verfahren kommen, auch wenn noch Abklärungen gemacht werden müssen, weil eine Unklarheit besteht. Nur dort, wo sich die Vorbringen sofort offensichtlich als unglaubhaft herausstellen und der Betreffende nicht glaubhaft machen kann, warum er keine Papiere besitzt, wird nicht auf das Gesuch eingetreten. Wir bitten Sie also, die beiden Anträge, jenen der Minderheit und den Eventualantrag Ruey, abzulehnen.
Die Frage wurde gestellt, ob das überhaupt ein ernsthaftes Problem sei. Ich wiederhole: 70 bis 80 Prozent der anerkannten Flüchtlinge geben Identitätspapiere ab. Herr Leuenberger, Sie haben gesagt, sobald einer einen Pass habe, werde das als Indiz genommen, dass er kein Flüchtling sei. Ich sage nochmals: Von den Flüchtlingen, die in der Schweiz akzeptiert werden und als Flüchtlinge hier bleiben, haben 70 bis 80 Prozent Identitätspapiere. 20 Prozent werden aufgenommen, obwohl sie keine haben. Das wird auch in Zukunft so bleiben.
Wir haben heute eine ganz andere Zusammensetzung der Flüchtlinge bzw. der Asylsuchenden. Der grösste Teil sind heute ledige junge Männer zwischen 20 und 30 Jahren; ein Grossteil stammt aus Afrika. Von ihnen geben lediglich 1 bis 5 Prozent Papiere ab, also hat von diesen praktisch niemand Papiere. Diese Männer sind dann auch relativ resistent bei der Abklärung der Gesuche. Das sind einfach Tatsachen. Bei den Nichteintretensfällen, dort, wo es offensichtlich ist, dass man nicht eintreten kann, sind im Jahre 2005 bei rund 40 Prozent der Herkunftsstaat oder die Identität nicht zweifelsfrei bekannt.
Jetzt müssen Sie sich die Einreisesituation und die Identifikation des Herkunftsortes vorstellen. Einer sagt: "Ich komme aus diesem Land." Dann stellt sich heraus, dass das falsch ist. Dann sagt er, es sei ein anderes; es stellt sich heraus, dass das auch falsch ist. Diese Dinge muss man bei der Einreise abklären. Wer hierher kommt, verfolgt ist und keine Papiere hat, der sollte doch wenigstens wissen, woher er kommt. Das wird hier verlangt, und das ist wirklich nicht zu viel.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.
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