preparatory:AB 58173
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-10-03
Wortprotokoll
Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer enthält bekanntlich eine verfassungswidrige steuerliche Diskriminierung der Zweiverdiener-Ehepaare gegenüber den gleich situierten Konkubinatspaaren. Diesen Tatbestand hat das Bundesgericht vor mehr als zwanzig Jahren, 1984, bemängelt. Heute wird also fast die Hälfte der Zweiverdiener-Ehepaare steuerlich diskriminiert. Namentlich betrifft dies Ehegatten, die beide massgebend zum Familieneinkommen beitragen und ein Bruttoarbeitseinkommen zwischen 80 000 und 500 000 Franken erzielen.
Ziel der Sondermassnahmen, der Sofortmassnahmen, ist es jetzt, die im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer bestehende verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber gleich situierten Konkubinatspaaren rasch und gezielt abzubauen. Die Tariferhöhung für einen Teil der Alleinstehenden - und somit auch für Konkubinatspaare - ist nötig, um die heutige steuerrechtliche Benachteiligung der Zweiverdiener-Ehepaare zu mildern. Die Tariferhöhung bewirkt nämlich, dass der Zweiverdienerabzug weniger stark erhöht werden muss, um die verfassungskonforme Besteuerung in einem gegebenen Band sicherzustellen.
Die Mindereinnahmen können entweder einnahmenseitig oder ausgabenseitig kompensiert werden. Soll die Benachteiligung von Zweiverdiener-Ehepaaren gemildert, gleichzeitig aber ein Teil der Alleinstehenden - und da sind natürlich die Konkubinatspaare inbegriffen - nicht höher besteuert werden, so muss der vorgeschlagene Doppelverdienerabzug massiv erhöht werden, damit eine verfassungsmässige Besteuerung gewährleistet ist. Anstelle eines Abzugs von 50 Prozent mit einem maximalen Abzug von 55 000 Franken [PAGE 1321] müsste dann ein solcher von 60 Prozent mit einem maximalen Abzug von 72 000 Franken gewährt werden. Es wären damit, im Gegensatz zur Vernehmlassungsvorlage, Mindereinnahmen von 750 Millionen Franken durch Einsparungen oder aber durch Steuererhöhungen anderer Art zu kompensieren. Diese ganze Thematik ist jetzt in der Vernehmlassung. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Jahr, dann kann eine Zwischenbilanz gezogen werden.