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preparatory:AB 58961

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-20

Wortprotokoll

Ich muss jetzt doch noch zwei, drei Argumente aufgreifen, die in der Diskussion vorgebracht worden sind, namentlich von Herrn Lombardi, aber auch von Herrn Wicki.

Herr Lombardi hat ausgeführt, die Motion sei überflüssig, irreführend und beschränke die Handlungsfreiheit des Parlamentes. Erstens, wenn wir mit einer Motion, die offenbar eine Vorlage betrifft, die in Vorbereitung ist, wie das Herr Lombardi ausgeführt hat, unsere Handlungsfreiheit beschränken, dann tun wir das praktisch jeden Tag. Wie oft haben wir schon im Hinblick auf Vorlagen des Bundesrates, die bereits in Vorbereitung waren, Vorstösse überwiesen? Das kann ja wirklich keine Beschränkung unserer Handlungsfreiheit sein. Zweitens, "irreführend": Es trifft zu, Herr Lombardi, dass in der Begründung ein Satz steht, der zweifelhaft ist, nämlich dort, wo gesagt wird, dass ein spürbarer Wille besteht, diese Übertragung vorzunehmen.

Es war diese Kammer, die im Rahmen des Entlastungsprogramms 2004 der Übertragung zugestimmt hat; sehr knapp, da haben Sie Recht. Dann hat sie die Meinung geändert, weil eben auch in diesem Rat Kritik geübt wurde, namentlich mit dem Argument, so etwas könne nicht im Rahmen eines Entlastungsprogramms entschieden werden. Das, muss ich sagen, war auch für die Kommission klar; das ist eine Frage, die den Rahmen eines Entlastungsprogramms überschreitet. Aber es wurde auch gesagt - ich werde nachher noch einige Stellen aus der Debatte zitieren -, dass die Frage geprüft werden soll, und dann könnten dieser Rat und der Nationalrat in völliger Freiheit entscheiden.

Von einem überflüssigen, irreführenden, die Handlungsfreiheit des Parlamentes einschränkenden Vorstoss kann nicht die Rede sein: Wir behalten die Entscheidungsfreiheit in der materiellen Angelegenheit und können nachher ohne weiteres Nein sagen.

Herr Wicki hat damals zu Recht den Wortlaut der ursprünglichen Motion kritisiert; dieser ist korrigiert worden. Aber er hat auch gesagt, dass hier verschiedene Fragen vorerst geprüft werden müssen, damit Bedenken ausgeräumt werden können. Das kann aufgrund einer Vorlage, einer Botschaft, geschehen. In der Botschaft kann der Bundesrat noch einmal ausführlich die Vor- und Nachteile darlegen. Dann ist es Sache des Parlamentes zu entscheiden, ob man das will oder nicht.

Herr Lombardi hat sich damals zur Bekämpfung des Vorstosses sehr ausführlich geäussert.

Er hat gesagt - ich zitiere aus dem Amtlichen Bulletin der Sitzung des Ständerates vom 10. März 2005 -: "Die Frage einer möglichen Übertragung ist trotzdem eine Diskussion wert. Diese soll aber wenigstens unter ernsthafter Prüfung der Bedingungen erfolgen." Genau das will dieser Vorstoss mit einer entsprechenden Vorlage! Und es wäre ja schon etwas aussergewöhnlich, wenn wir, um diese Fragen zu klären, zuerst einen Bericht und dann aus diesem Bericht heraus eine Vorlage des Bundesrates verlangten. Der Bundesrat kann diese Erwägungen in einer Botschaft präsentieren, und dann können wir Ja oder Nein sagen.

Herr Lombardi hat als Präsident der Kommission für öffentliche Bauten weiter Folgendes ausgeführt: "Obwohl zu keinem Mitbericht eingeladen, hat auch die KöB über diese Problematik diskutiert und der Spezialkommission eine Reihe von offenen Fragen schriftlich zur Behandlung mitgeteilt: '.... Es stellt sich zudem die Frage, inwieweit das vorgeschlagene Vorgehen mit dem neuen Stiftungsrecht vereinbar ist. Erst nach Klärung dieser pendenten Fragen könnte sich die KöB-SR allenfalls einer Zustimmung zur vorgeschlagenen Überführung des Eigentums an den ETH-Bauten in den ETH-Bereich anschliessen.'" Herr Lombardi bzw. die KöB - ich weiss nicht, ob die KöB die Meinung in der Zwischenzeit geändert hat, ich habe jedenfalls nichts davon gehört - verlangt hier die Klärung ganz bestimmter Fragen, bevor die KöB allenfalls ihre Meinung ändern könnte.

Dann sagt Herr Lombardi in dieser Debatte weiter: "Wenn der Bundesrat überzeugt ist, das sei ein guter Schritt, dann bitte ich ihn, uns eine regelrechte Botschaft zu unterbreiten, eine Botschaft, die alle Details und Bedingungen festlegt und die wir behandeln können, wie es sich gehört, also in der WBK, samt Mitberichten der Finanzkommission und der KöB."

Die Motion will genau das, was Herr Lombardi vom Bundesrat verlangte! Ich sehe nicht ein, warum sich zwischen dem 10. März 2005 und dem 20. September 2005 die Welt derart verändert haben sollte, dass man eine derartige Prüfung dem Bundesrat nicht mehr aufgeben möchte.

Wenn der Bundesrat die Vorlage in Vorbereitung hat, dann sagen wir ihm damit auch noch, was für Fragen wir gerne geklärt hätten. Wenn wir diese Motion heute ablehnen, dann frage ich mich, ob der Bundesrat sich nicht fragen müsste, ob er überhaupt eine solche Vorlage noch bringen soll. Die Ausgangslage für den Bundesrat wäre klarer, wenn wir die Motion annähmen und dann in Kenntnis aller Umstände am Schluss Ja oder Nein sagten.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen. Sie halten sich alle Möglichkeiten offen und können dann in Kenntnis des Für und des Wider entscheiden und die Frage ein für allemal oder mindestens für längere Zeit erledigen.