preparatory:AB 59760
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-11-30
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion hat sich anlässlich der Debatte im Sommer bereits klar und unmissverständlich hinter die Vorlage gestellt und drei Grundsätze verankern wollen. Diese werden nun in diesem Artikel umgesetzt.
Der Ständerat hat nun aber den Grundsatz des freien Zugangs durchbrochen, indem er eine Sonderregelung im Lebensmittelgesetz vorsieht. Er verlangt ein Sonderrecht für die Gastbetriebe, für die Restaurants in unserem Lande - nicht mehr und nicht weniger -, indem die Kantonsbehörden als Voraussetzung für die Führung eines Gastbetriebes Ausbildungsanforderungen stellen können. Diese Regelung bedeutet für einzelne Kantone schlicht und einfach einen Rückschritt, denn - dies sollten eigentlich auch die Ständeherren wissen - mehrere Kantone haben das Gastgewerbe dereguliert. Das Resultat war nicht eine schlechtere Qualität des Angebotes, sondern ein vielfältigeres Angebot. All diese Kantone, die unter anderem Ausbildungsanforderungen aufgehoben haben, müssten diese wieder einführen. Dass dies ein Nonsens ist, sieht man, wenn man weiss, dass die Ausbildung bis anhin von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich war und dass der Branchenverband Gastrosuisse selber keine Vereinheitlichung realisieren konnte.
Diese zusätzliche Hürde, die aus sogenannt hygienischen Gründen eingeführt werden soll, fördert die Abschottung und verhindert den freien Zugang zum Markt, für welchen wir uns ausgesprochen haben. Der Konsument ist mündig. Ein qualitativ schlecht geführtes Restaurant wird kaum auf dem Markt bestehen können.
Es ist auch nicht so, dass wir keine Schranken und Vorschriften kennen. Sie sind in notabene etwa 50 Gesetzen verankert; auch das heutige Lebensmittelgesetz beinhaltet Anforderungen, die durchaus im Interesse der Hygiene und vor allem der Konsumenten und Konsumentinnen sind.
Die Verfechter dieses Sonderstatus wollen auf Ausbildung und Prävention setzen. Da steht ihnen wirklich niemand im Wege, auch nicht der Bundesgesetzgeber, aber das kann wohl nicht staatlich verordnet werden. Ausgerechnet jene Kreise, die sich sonst immer wieder lautstark gegen zusätzliche administrative Hürden wenden, verlangen hier zusätzliche administrative Vorschriften. Es muss ja im Interesse jedes Einzelnen sein, dass derjenige, welcher einen Gastbetrieb führen will, sich möglichst optimal ausbildet, um in diesem heissumkämpften Markt einen Standortvorteil dank Weiter- und Fortbildung erzielen zu können.
Selbst wenn Sie noch eine gewisse Sympathie für den Beschluss des Ständerates hätten, möchte ich Sie doch einladen, seinen Text genau zu lesen. Gemäss Ständerat kann der Bundesrat Ausbildungsanforderungen vorsehen, und zwar "für Personen, die Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle" anbieten - also nicht etwa für Personen, wie es eigentlich logisch wäre, die Speisen in der Küche vorbereiten und verarbeiten. Wollen Sie denn wirklich das Bedienungspersonal statt des Betriebsinhabers in die Ausbildung schicken, und wie erfassen Sie mit einer solchen Formulierung alle Angebote der mobilen Anbieter, seien es Poulet- oder Quicheverkäufer oder Marktfahrer? Daran ändert auch der Antrag Müller Walter überhaupt nichts; er bringt substanziell keine Verbesserung dieser Formulierung. Auch all diese mobilen Anbieter bieten Leistungen im Nahrungsbereich an. Sollen auch sie Ausbildungstage absolvieren müssen, und genügen für sie die zahlreichen Vorschriften im Lebensmittelgesetz denn nicht?
Mit dieser Änderung im Lebensmittelgesetz will man eine wichtige Voraussetzung zwar nicht im Binnenmarktgesetz, sondern im Lebensmittelrecht verankern, angeblich zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten. Die Frage der Lebensmittelsicherheit und der Lebensmittelerhaltung werden nun im Begriff der Lebensmittelhygiene zusammengefasst. Verschiedene Gesetze erfassen diese Bereiche bereits. Ich lade Sie ein - wie es meine Kollegen in der WAK getan haben -, diese Bestimmung ernsthaft zu prüfen und entsprechend abzulehnen.