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preparatory:AB 62655

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-07

Wortprotokoll

Das heutige Anlagefondsgesetz stammt aus dem Jahr 1994 und ist damit überhaupt nicht alt. Dennoch weist es einige Mängel auf. Die Entwicklung immer neuer Produkte hat gezeigt, dass das heutige Gesetz aufgrund der Dynamik an den Finanzmärkten den Anforderungen nicht mehr genügt.

Gab es Ende der Sechzigerjahre rund 230 Anlagefonds, sind es heute weit über 800, und das nicht mehrheitlich in Form von Immobilienfonds, sondern in diversen Ausgestaltungen. Dabei geht es um eine ganze Menge Geld, und zwar um Fondsvermögen von rund 450 Milliarden Franken, die von schweizerischen Fondsanbietern verwaltet werden. Die neuen Produkte erfordern oft einen anderen Anlegerschutz, generell ist mehr Transparenz nötig, und Regelungen dürfen die Innovationsfähigkeit der Branche auch nicht einschränken. Bei vielen Produkten ist die "time to market" entscheidend, also braucht es auch Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren, die effizient und zeitlich schnell realisiert werden können. Es stellen sich Fragen, wo es einen Prospekt braucht, wo ein Kurzbeschrieb eines Produktes ausreicht usw. Diese Fragen müssen geklärt werden. Daneben stellen sich steuerliche Fragen, vor allem im internationalen Vergleich.

Wollen wir, dass der Schweizer Finanzmarkt im internationalen Wettbewerb weiterhin eine wichtige Rolle spielt, müssen wir heute unsere Gesetzgebung diesen Gegebenheiten anpassen, um der Dynamik und der Flexibilität des Finanzbereiches gerecht zu werden. Die CVP-Fraktion befürwortet daher die Einführung der sogenannten Sicav, der Investitionsgesellschaften mit variablem Kapital, sowie auch jene der LP, der Limited Liability Partnership, als neue Rechtsformen, da dies der Standortförderung und auch der Steuergerechtigkeit dient. Die Sicav ausländischen Rechtes haben viel Geld aus der Schweiz abgezogen, da sie zumeist steuerfreie Vehikel sind. Mit dieser Revision können wir mindestens gewisse Nachteile aufheben. Dabei haben wir auch Anpassungsdruck seitens der EU. Das Europäische Parlament hat neue Fondsrichtlinien genehmigt, die in den Mitgliedstaaten ab Februar 2007 anzuwenden sind. Damit wird der Wettbewerbsdruck auf den schweizerischen Finanzplatz nochmals grösser.

Der Bundesrat hat daher richtigerweise eine Totalrevision an die Hand genommen, welche die CVP-Fraktion so auch unterstützt. Der Finanzplatz Schweiz ist nicht nur ein sehr wichtiger Arbeitgeber, sondern mit einem Anteil von rund 15 Prozent des Bruttoinlandproduktes einer der starken Pfeiler der Schweizer Volkswirtschaft. Wir haben alles Interesse daran, diesen im internationalen Wettbewerb zu stärken und bestehende Nachteile wie etwa das Fehlen der Möglichkeit, Private Equity Funds im schweizerischen Recht zu verankern, aufzuheben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass wir mit den neuen Regelungen das Vertrauen in unseren Finanzplatz stärken.

Ferner unterstützen wir eine adäquate Bewilligungspflicht für Vermögensverwalter und Institute, die Kollektivanlagen verwalten oder aufbewahren, und die Genehmigungspflicht diverser Dokumente durch die Aufsichtsbehörden. So begrüsst die CVP-Fraktion etwa, dass mit der Revision bestehende Lücken im Strafrecht geschlossen werden und beim Anlegerschutz zwischen gewöhnlichen und [PAGE 53] qualifizierten Anlegern mit entsprechend unterschiedlichem Schutzgrad unterschieden wird. Damit die genannten Nachteile der heutigen Gesetzgebung angesichts des Vorsprungs der EU zeitlich nicht verzögert angegangen werden, unterstützt die CVP-Fraktion auch, dass die Anlagestiftungen derzeit nicht vom neuen Gesetz erfasst werden. Diese unterstehen heute nicht einer finanzmarktrechtlichen Aufsicht, sondern derjenigen des BSV. Ob dies auch in Zukunft richtig ist oder ob die Anlagestiftungen angesichts der Ähnlichkeit der Instrumente zumindest einer analogen Beaufsichtigung bedürfen, wird derzeit von einer Expertenkommission geprüft. Es macht Sinn, deren Arbeiten abzuwarten und das Inkrafttreten des KAG nicht weiter hinauszuschieben.

Die CVP-Fraktion wird deshalb auf die Vorlage eintreten und dabei meistens die Linie der Mehrheit unterstützen, mit einigen Ausnahmen. Sie wird sich bei den Artikeln 2, 9 und 12 den früheren Vorstössen unseres Kollegen Walker Felix anschliessen und mit der Minderheit stimmen. Das wird unsere Position sein.