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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-08

Wortprotokoll

Die Motion Germanier ist eine "schwere" Motion; sie ist "schwer", weil sie eine ganze Menge von Anliegen drinhat, die man durchaus auch einzeln betrachten und lösen könnte. Ich sehe insbesondere einen engen Zusammenhang zwischen Punkt 1 und den Punkten 6 und 7. Alles andere sind eigentlich separate Themen, und jedes in sich beinhaltet auch spannende Fragen, die er uns hier stellt.

Die Alkoholverwaltung ist ja in der heutigen Ausgestaltung - und das ist schon ein bisschen eine Antwort an Herrn Studer - eigentlich ein Fiskalorgan. Sie bringt dem Bund jedes Jahr immerhin etwa 200 Millionen Franken in die Kasse und den Kantonen - weil sie zu 10 Prozent beteiligt sind - damit auch etwa 20 Millionen, wenngleich die 20 Millionen dann eben zweckgebunden zu verwenden sind. Die Alkoholsteuer ist eine Kernaufgabe der Alkoholverwaltung. Deren Erhebung ist auch eine schwierige Aufgabe, weil sie an verschiedenen Orten erhoben wird, zum Teil auch zusammen mit Landwirten, denen es teilweise erlaubt ist, selber zu destillieren und selber alkoholische Getränke herzustellen. Das ist ein relativ filigraner Prozess, würde ich einmal sagen.

Diese Alkoholverwaltung ist eine dezentrale Verwaltungseinheit gemäss unserem RVOG. Sie hat eine gewisse Autonomie - die braucht sie auch - und ist organisatorisch immer wieder hinterfragt worden. Sie hat auch schon Schlankheitsübungen hinter sich: Es wurden bei ihr Stellen abgebaut und Kosten eingespart. Also, man kann sagen, dass man hier sehr aktiv war.

Nun ist natürlich eine Steuer an sich ein probates Mittel, um den Alkoholmissbrauch einzudämmen. In der Tat ist derzeit ein Projekt unterwegs, das demnächst auch zu Ihnen kommen wird, nämlich die Reform des Biersteuergesetzes. Der Ständerat hat dieses Geschäft am letzten Montagabend behandelt, und dort führte es zu einer recht intensiven Debatte, die auch einen gesellschaftspolitischen und gesundheitspolitischen Hintergrund hatte. Der Ständerat hatte einen Antrag auf Senkung dieser Steuer zu behandeln, und er hat dann diesem Antrag nicht zugestimmt. Eines der Argumente war, dass parallel dazu - im Zusammenhang mit dem Alkoholgesetz - derzeit eine Initiative bei uns, beim Bund, unterwegs ist, worin wir ein nationales Programm auf die Beine stellen wollen. Das geschieht natürlich primär auch mit dem Bundesamt für Gesundheit. Es ist eindeutig dieses Amt - und nicht das Eidgenössische Finanzdepartement -, das dort die Federführung hat.

Es ist damit zu rechnen, dass wir Ihnen schon bald Präventionsmassnahmen vorschlagen, die weiter gehen als fiskalische Massnahmen. Die fiskalischen Massnahmen sind teilweise getroffen worden. Ich erinnere Sie daran, dass wir die Steuern für Alcopops erhöht haben. Aber wenn wir jetzt beim Bier eine Erhöhung der Steuer vorgenommen hätten, wäre die ganze Diskussion auf den Wein und den Most übergegangen, und dann hätten wir einen Schauplatz bekommen, der wahrscheinlich eben nicht fiskalisch, sondern wenn schon von der Prävention her hätte behandelt werden sollen. Die Notwendigkeit der Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs wird selbstverständlich auch vom Eidgenössischen Finanzdepartement nicht bestritten, aber wir werden dort, wie ich Ihnen gesagt habe, einen anderen Weg beschreiten.

Was die Privatisierung von Alcosuisse betrifft: Die Alcosuisse AG ist eine reine Mantelgesellschaft; ich glaube nicht, dass wir da auf dem Weg der Rechtsformwahl zu Zielen kommen. Vielmehr geht es darum, im Rahmen der Alcosuisse gewisse Probleme zu lösen. Da geht es, ich weiss es, natürlich vor allem um das Importmonopol für Ethanol. Das ist hochprozentiger Alkohol. Das Importmonopol bezweckt in erster Linie die Kontrolle des Ethanolmarktes. Wir können heute in unserem Land immerhin 40 Prozent des eigenen Bedarfs an Ethanol produzieren. Ganz aktuell ist in diesem Zusammenhang natürlich die Diskussion um das Bioethanol als Benzinersatz. Es kann einen substanziellen Beitrag zur Verminderung des CO2-Ausstosses leisten und damit zur Entwicklung von erneuerbaren Energien beitragen. Der Bundesrat wird Ihnen beantragen, Bioethanol von der Treibstoffsteuer zu befreien, um diese Entwicklung zu fördern. Es ist vorgesehen, die Einfuhr von Bioethanol als Benzinersatz zu liberalisieren. Das werden wir Ihnen separat vorschlagen. Ich kündige es Ihnen jetzt einfach einmal an.

Zusammenfassend kann man sagen: Der Motionär hat Recht mit den Fragen, die er stellt, und er kann davon ausgehen, dass sie bereits geprüft sind und dass die geforderten Massnahmen sich teilweise in Umsetzung befinden. Substanzielle Einsparungen sind realisiert, und weitere werden folgen.

Ich ersuche Sie deshalb, diese Motion - in der Form, in der sie daherkommt - abzulehnen.

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