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preparatory:AB 65983

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-08

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit II (Heim Bea) sieht vor, dass der Arbeitgeber immer dann eine ausserordentliche Teuerungszulage auf den Renten entrichten muss, wenn die Vermögenslage der Kasse die Gewährung eines Teuerungsausgleiches nicht gestattet. Es ist also ein ausserordentlicher Fall, der hier postuliert wird. Aber hinter dem verbirgt sich natürlich etwas ganz Verbindliches, etwas, das sehr ins Geld gehen kann, und auch etwas, das wir anders beschlossen haben. Diese Formulierung führt zu einem rechtlichen Anspruch auf den Teuerungsausgleich auf den Renten - Punkt! Das haben wir anders beschlossen, und zwar mit der dringlichen Revision der Pensionskasse. Auf den 1. Januar 2005 hat das Parlament jegliche Garantie auf eine Teuerungsanpassung bei Renten abgeschafft. Wenn für die Rentnerinnen und Rentner in der Rentnerkasse ein Anspruch vorgesehen würde, dann müsste er fairerweise, nach unserer Einschätzung, den übrigen Rentnerinnen und Rentnern auch gewährt oder zumindest auch für sie vorgesehen werden. Dann müssten wir den entsprechenden Artikel im Gesetz natürlich anpassen.

In Anbetracht dessen, dass sich nach dem geltenden Bundespersonalgesetz nicht einmal die aktiven Versicherten auf einen derartigen Anspruch berufen können, und in Anbetracht dessen, dass in unserem Land 3 Millionen Beschäftigte bei Vorsorgeeinrichtungen versichert sind, die so etwas auch nicht vorsehen, kann ich mir nicht vorstellen, dass wir einem solchen Antrag zustimmen könnten.

Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, den Antrag der Minderheit II (Heim Bea) abzulehnen.