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preparatory:AB 67964

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-20

Wortprotokoll

Nur ganz kurz: Die Motion verlangt eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes dahingehend, dass der Versicherer auf Leistungen bei Mutterschaft auch dann keine Kostenbeteiligung erheben darf, wenn es während der Schwangerschaft zu Komplikationen kommt. Laut Artikel 64 Absatz 7 des Krankenversicherungsgesetzes ist auf den Leistungen bei Mutterschaft keine Kostenbeteiligung zu tragen. Das Eidgenössische Versicherungsgericht legt in neueren Urteilen diese Bestimmung sehr restriktiv aus und ist der Ansicht, dass versicherte Mütter von der Kostentragungspflicht nur bei einer normalen Schwangerschaft und Geburt entbunden sind, nicht aber, wenn es während der Schwangerschaft und Geburt Komplikationen gibt. Der aktuelle Wortlaut von Artikel 64 Absatz 7 KVG und die Rechtsprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (EVG) haben dazu geführt, dass eine grosse Rechtsunsicherheit besteht und die Versicherer die Kostenbeteiligung auf den Leistungen bei Mutterschaft unterschiedlich handhaben.

Der Bundesrat ist deshalb bereit, eine Präzisierung bei der Gesetzgebung vorzuschlagen, mit der dem grundsätzlich berechtigten Anliegen der Motion Rechnung getragen wird. Der Nationalrat hat Annahme der Motion beschlossen.

Ihre Kommission hält die Präzisierung des Krankenversicherungsgesetzes für gerechtfertigt. Sie ist der Auffassung, es sei nicht einzusehen, warum Frauen, die während der Schwangerschaft Komplikationen erleiden, finanziell gegenüber jenen Frauen benachteiligt werden sollen, bei denen die Schwangerschaft problemlos verläuft.

Im Namen der einstimmigen Kommission bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.