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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-12-07

Wortprotokoll

Es ist im letzten Sommer eine ausgiebige Eintretensdebatte geführt worden. Ich möchte meinerseits darauf verzichten, die Elemente dieses Geschäftes noch einmal vorzustellen. Ich konzentriere mich auf folgende Punkte:

1. Zur Frage der Rentnerkasse: Der Ständerat hat wie Ihre Kommission im Frühjahr 2006 diese Rentnerkasse sehr deutlich abgelehnt. Es ist zu bezweifeln, dass er auf diesen Entscheid zurückkommen wird. Als Finanzminister muss ich Ihnen sagen, dass ich diesen Entscheid sehr bedaure. Immerhin hätte diese Rentnerkasse eine nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit beinhaltet, dass der Bund weniger, im besten Fall sogar gar keine Einlagen machen müsste. Der Erwartungswert der wahrscheinlichen Einlage hätte etwa 600 Millionen Franken betragen, also 300 Millionen weniger, als uns jetzt diese Ausfinanzierung kosten wird. Zudem hätte das die Möglichkeit beinhaltet, einen Teil der Last von den aktiven Versicherten wegzunehmen, die sie mit dem Rentnerbestand zu tragen haben. Ich kann nicht recht verstehen, warum man diese Idee nicht aufgenommen und vertieft hat. Sie wäre mit Sicherheit sowohl finanz- wie sozialpolitisch die bessere Variante gewesen.

Der Ständerat hat sich jetzt wie Ihre vorberatende Kommission anstelle dieser Rentnerkasse für eine sofortige Senkung des technischen Zinssatzes bei den Rentnerbeständen und für die Bezahlung von 900 Millionen Franken zum Ausgleich des erforderlichen Deckungskapitals entschieden. Das ist natürlich auch eine Lösung, in der Tat. Aber als Finanzminister bin ich der Meinung, dass das die zweitbeste Lösung ist.

Eines muss ich mit aller Deutlichkeit nachschieben: Der Bund kann sich auch mit dieser Zahlung von 900 Millionen Franken, die dann im Jahr 2008 zu diesen ausserordentlichen Ausgaben beitragen wird, nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Verantwortung für die Publica verabschieden. Sollte die finanzielle Lage der Publica einmal eine Sanierung erfordern, dann ist der Bund - unabhängig davon, ob es eine Rentnerkasse gibt oder ob die Einmaleinlage getätigt wird - verpflichtet, zur Sanierung beizutragen.

2. Es ist mir klar, dass die notwendige Verknüpfung des Primatwechsels mit einer Konsolidierung der Publica eben eine grosse Belastung darstellt. Es sind zwei Elemente, die hier zusammenkommen. Der Systemwechsel ist das eine, und die Konsolidierung bei dieser Gelegenheit ist das andere. Es fällt manchmal vielleicht etwas schwer, diese beiden Dinge auseinanderzuhalten. In der Tat bedeutet die Konsolidierung auch Opfer, und diese Opfer werden erbracht im [PAGE 1720] Gleichgewicht zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Kasse, und zwar wie folgt: Der Bund macht, je nach Entscheid, eine Einmaleinlage zugunsten der Rentenbeziehenden wegen der Senkung des technischen Zinssatzes von 4 auf 3,5 Prozent, damit die Bezüge längerfristig auf einer soliden Grundlage stehen. Damit wird auch auf Wertschwankungsreserve-Garantien verzichtet. Das kostet den Bund diese 900 Millionen Franken, die die Kommissionsmehrheit Ihnen beantragt.

3. Längerfristig wird mit der Festlegung der Zielrente auf das 65. Altersjahr bzw. auf das AHV-Alter die demografische Entwicklung gebührend berücksichtigt. Mit höheren Beiträgen und einem späteren Erreichen des Rentenziels tragen somit die aktiven Versicherten zu einer Konsolidierung der Publica bei. Die Flexibilität beim Altersrücktritt wird allerdings weiterhin ermöglicht, und zwar mit einer 50-prozentigen Finanzierung der Gesamtkosten der Überbrückungsrente durch den Arbeitgeber. Die Rentenbeziehenden müssen für einige Zeit auf ihre Teuerungsanpassung verzichten, und das ist dann in der Tat ihr Beitrag an die Konsolidierung.

Der unmittelbar oder wenige Jahre vor der Pensionierung stehenden versicherten Person werden anlässlich des Primatwechsels 95 Prozent der Leistungen zugesichert, die sie im heute bestehenden System mit 62 Jahren erworben hätte. Eine bis zu zehn Jahre dauernde Beitragsentlastung von 1 bis 2 Prozent verschont die Generation der 45- bis 54-Jährigen, die in einer besonderen Situation sind, vor einer noch höheren Beitragsbelastung. Das ist der Beitrag der Arbeitnehmenden. Die Kasse selber, die Publica, verzichtet auf Garantien, die ihr früher einmal zugesagt wurden. Sie übernimmt die statische Garantie für die über 55-jährigen Versicherten. Diese zwei Punkte wollte ich Ihnen noch einmal unterbreiten.

Ich bitte Sie nun, im Wesentlichen der Linie des Ständerates zu folgen, weil nur auf diesem Weg realistischerweise eine Einigung zwischen den Räten sich abzeichnen kann. In jedem Fall ersuche ich Sie, die Beratung dieses Geschäftes noch in dieser Session zu beenden. Denn jede Woche, jeder Monat, da das nicht geschieht, ist mit zusätzlichen Ausgaben, mit Unsicherheiten verbunden. Dies schiebt auch das Inkrafttreten hinaus, und das ist unerwünscht.

In diesem Sinn ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie nach den Anträgen Ihrer Kommissionsmehrheit zu behandeln.

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