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preparatory:AB 69769

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-18

Wortprotokoll

Ich fasse Ihnen kurz die Geschichte der Motion Studer Heiner zusammen. Diese trägt ursprünglich das Datum vom 14. Dezember 2004. Sie will für den Zivildienst allein den Tatbeweis zulassen, der damit gewährleistet wäre, dass der Zivildienst länger dauert als der Militärdienst. Eine Zeitangabe, um wie viel er länger sein müsste, findet sich in der ursprünglichen Motion nicht. Zentrales Anliegen der ursprünglichen Motion war: Es gäbe kein Zulassungsverfahren mehr für den Zivildienst. Wer diesen Tatbeweis, wie immer er formuliert wird, erbringen würde, würde zugelassen.

Am 14. Dezember 2005 war diese Motion vor dem Nationalrat. Der Bundesrat beantragte damals die Ablehnung der Motion; sie wurde aber mit 96 zu 77 Stimmen angenommen. Sie ging damit an den Ständerat. Die ständerätliche Kommission hat von der ihr gegebenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die ursprüngliche Motion Studer abzuändern. In dieser abgeänderten Form ist sie vom Ständerat im Plenum schliesslich dann auch angenommen worden. Diese abgeänderte Version sieht eine weitere Vereinfachung vor: Sie will auch den Tatbeweis, will aber auch jegliche Form der [PAGE 1916] Gewissensprüfung abgeschafft wissen. Nur noch der Tatbeweis soll entscheidend sein.

Ein neues Element ist der Umstand, dass der Ständerat die Militärpflichtersatzabgabe als zu tief einstufte. Folglich knüpfte er diese Motion an eine deutlich höhere Militärpflichtersatzabgabe, die fortan für alle gültig sein soll, die keinen Militärdienst leisten. Das gäbe - so argumentierte der Ständerat - eine kostengünstigere und weniger aufwendige Regelung.

In dieser Form ist die Motion also vom Ständerat angenommen worden. Er hat ausgeführt, damit eine transparente, gerechte, nur noch auf den Tatbeweis ohne Gewissensprüfung gestützte Regelung vorzulegen, wobei gleichzeitig die Wehrpflichtersatzabgabe deutlich erhöht werden müsse. Einen Betrag bezüglich der vorgeschlagenen Erhöhung hat der Ständerat nicht genannt.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat sich am 5. September 2006 mit dieser abgeänderten Version befasst. Mit 9 zu 7 Stimmen hat sie für die Übernahme der Version des Ständerates gestimmt. Ich habe persönlich zwar der Minderheit angehört, bin aber trotzdem beauftragt worden, dieses Geschäft hier zu vertreten.

Wichtig ist bei der nachfolgenden Abstimmung Folgendes: Wer dieser Motion zustimmt, stimmt der geänderten ständerätlichen Fassung zu. Wer dagegen stimmt, erledigt das Geschäft. Das ist das Entscheidende, vor dem wir jetzt aufgrund der neuen Regelung, die bezüglich Motionen besteht, stehen.