preparatory:AB 70380
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-07
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat die Voraussetzungen für den Verzicht auf eine schriftliche Urteilsbegründung stark ausgeweitet. Für einen weitgehenden Verzicht auf eine schriftliche Begründung - sehr oft will die gar niemand - sprechen natürlich Kostenüberlegungen. Dagegen spricht natürlich, dass eine schriftliche Begründung nicht nur den Parteien, sondern auch der Selbstkontrollfunktion des Gerichtes dient. Für kommende Verfahren ist natürlich ein Urteil, das nicht begründet ist, eine Schwierigkeit. Auf der anderen Seite ist zuzugeben, dass die Voraussetzungen für den Verzicht auf eine Begründung im bundesrätlichen Entwurf so strikte sind, dass es kaum je möglich sein wird, ein Urteil nicht zu begründen. Darum glauben wir, dass die Fassung der Kommission eine praktikablere ist. Die Vorteile überwiegen die Nachteile.
Wir sind also mit der Fassung der Kommission einverstanden.