preparatory:AB 70646
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-11
Wortprotokoll
Zu Artikel 352, "Bindung an die Anklage; Grundlage des Urteils": Grundlage des Urteils sind die Anklage, die unter bestimmten Voraussetzungen während des Verfahrens geändert werden kann, und die erhobenen Beweise. Dabei ist auf Artikel 10 Absatz 2 hinzuweisen, wo der Grundsatz der freien Beweiswürdigung verankert ist. Es heisst dort: "Die Gerichte würdigen die Beweise frei nach ihrer aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung." Das möchte ich hier anmerken.