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preparatory:AB 71479

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Ich habe den Antrag der Minderheit mitunterzeichnet, aber ich habe, Herr Recordon, inzwischen auch meine Bedenken.

Ich möchte auf Folgendes hinweisen:

1. Die Minderheit macht einen generellen Vorbehalt in Bezug auf das Berufsgeheimnis gemäss Artikel 321 StGB. Es ist in [PAGE 88] der Tat so, wie Herr Bundesrat Merz gesagt hat: Unter Artikel 321 haben wir einen ganzen Katalog, es sind nicht nur Rechtsanwälte, Verteidiger und Notare, sondern u. a. auch Revisorinnen und Revisoren erfasst. Ich habe auch meine Zweifel, ob man, wenn man diesen Vorbehalt so anbringt, die Tätigkeit der Finma bzw. die Meldepflicht, welche Voraussetzung ist für die Tätigkeit, nicht ganz massiv beeinträchtigen würde.

2. Herr Recordon, Sie haben vorhin eine Frage an Herrn Bundesrat Merz gestellt. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das kein Widerspruch ist. In Artikel 9 des Geldwäschereigesetzes gibt es keinen generellen Vorbehalt für all die Leute, die gemäss Artikel 321 StGB dem Berufsgeheimnis unterliegen. Es gibt eine Ausnahme für die Anwältinnen und Anwälte und jetzt für die Notarinnen und Notare, soweit ihre Tätigkeit dem Berufsgeheimnis nach Artikel 321 StGB untersteht. Diese unterstehen nicht der Meldepflicht. Wir haben dazu eine ganz ausführliche Darstellung in der Botschaft zum Geldwäschereigesetz, welche Tätigkeiten dann unterstehen und welche nicht. Es wurde ganz klar differenziert, dass die Tätigkeiten der Anwältinnen und Anwälte oder der Notarinnen und Notare nicht generell der Meldepflicht unterstehen, sondern nur die, welche ganz spezifisch mit der Tätigkeit z. B. der Vermögensverwaltung oder der Anlage von Geldern im Zusammenhang stehen.

Ich glaube, die Art, wie der Antrag jetzt präsentiert wird, ist relativ grobschlächtig. Damit schafft der Antrag neue Abgrenzungsprobleme, die wir in der Kommission nicht genügend ausführlich diskutiert haben.

Ich möchte Sie trotzdem mit der Kommission bitten, den Antrag abzulehnen. Er wurde in der Kommission mit 9 gegen 14 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, weil er viele neue Abgrenzungsprobleme schafft und die Tätigkeit der Finma ganz grundsätzlich infrage stellen könnte.